Bundesländer: EU-Lizenzen nur für Online-Inhalte
In einer Stellungnahme des Bundesrats zur digitalen Agenda Brüssels begrüßen die Bundesländer eine europaweit einheitliche Lizenzierung geschützter Werke, sofern das auf den Online-Bereich beschränkt bleibt.
In einer Stellungnahme zur Digitalen Agenda der EU-Kommission hat der Bundesrat den Vorstoß Brüssels für eine europaweit einheitliche Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Immaterialgüter mit Einschränkungen begrüßt. EU-weite Lizenzen seien nur zu befürworten, sofern diese einen leichteren Zugang zu Online-Inhalten ermöglichen.
Im Online-Bereich müsse dabei beobachtet werden, dass eine Vereinheitlichung "zu einer Konzentration von Verwertungsgesellschaften und damit zum Verlust kultureller Vielfalt führen" könne. Darüber hinaus sehen die Ländervertreter "kein Bedürfnis" nach einer paneuropäischen Lizenzierung.
Zurückhaltend reagieren die Länder auch auf Überlegungen, die Digitalisierung und Verbreitung verwaister Werke zu erleichtern. Es müsse sichergestellt werden, dass einer Nutzungsfreigabe "hinreichend sorgfältige Bemühungen zur Ermittlung des Urhebers vorangegangen" seien. Sollte ein Autor oder Produzent im Nachhinein noch ausgemacht werden, sei sicherzustellen, dass er "eine angemessene Vergütung" erhalte. (vbr)