Bundesrat befürwortet Gesetz für flächendeckenden Smart-Meter-Einbau

Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende" passieren lassen, laut dem intelligente Stromzähler in möglichst viele Firmen und Haushalte einziehen sollen. Seine Bedenken hält der Bundesrat aber aufrecht.

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Bundesrat befürwortet Gesetz für flächendeckenden Smart-Meter-Einbau
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Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf bestätigt, mit dem intelligente Messsysteme und zugehörige Gateways bis 2035 in mehreren Stufen in hiesigen Betrieben und Heimen installiert werden sollen. Die Länderkammer hatte ihn im Dezember noch scharf kritisiert und Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern für die Verbraucher gefordert. Sie verzichtete nun aber darauf, bei dem umfangreichen Gesetzentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende" den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen.

Der Bundestag hatte das Vorhaben Ende Juni beschlossen. Nun kann es nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Größere Verbraucher ab 7 kW installierter Leistung und Betreiber von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Systemen zwischen 1 und 7 kW sieht der Gesetzgeber von 2017 an in einer Vorreiterrolle, um "Smart Meter" ins Feld zu bringen. Der "haushaltsnahe Bereich" soll ab 2020 bei einem Jahresverbrauch von über 6000 kWh an "mit einem verpflichtenden Einbau" folgen. Dies trifft durchschnittlich für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen zu.

Kleinere Heime sollen später mit intelligenten Zählern nachgerüstet werden. Netzbetreiber dürfen aber auch Haushalte in Eigenregie mit intelligenten Zählen ausstatten, sodass Kritiker vor einer "Zwangsbeglückung" der Verbraucher warnen.

Neben den vier großen Übertragungsnetzbetreibern bekommen laut den Änderungen durch den Bundestag auch kommunale Energieversorger wie Stadtwerke mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden die begehrten Verbrauchsdaten frei Haus, mit denen sich umfangreiche Nutzungsprofile erstellen lassen. Größere Verteilnetzbetreiber erhalten so am Folgetag automatisch Messdaten in 15-Minuten-Intervallen.

In einer Entschließung verweist der Bundesrat aber auf seine ursprünglichen daten- und verbraucherschutzrechtlichen Bedenken, die er durch die Korrekturen des Parlaments nicht erledigt sieht. Die Kosten für alle beteiligten seien unverhältnismäßig, heißt es darin, während die Verbraucher keinen Nutzen hätten. Der Einbau intelligenter Messsystem führe nicht per sei dazu, dass Energie gespart werde, und müsse bei Endverbrauchern unter 6000 kWh pro Jahr von deren Zustimmung abhängig gemacht werden. Der Bundesrat befürchtet zudem, dass "durch die Erfassung der Energieverbrauchsdaten" Rückschlüsse "auf die private Lebensführung ermöglicht werden".

c't hat ein Program zur Überwachung von intelligenten Stromzählern entwickelt:

(anw)