Bundesrat gegen "Liberalisierungslogik" im transatlantischen Freihandelsabkommen
Die Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, den Medienbereich sowie audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen aus dem geplanten Handels- und Investitionsvertrag zwischen der EU und den USA auszuklammern.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den Medienbereich sowie audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen aus dem geplanten Handels- und Investitionsvertrag TTIP zwischen der EU und den USA weitgehend auszuklammern. Er bemängelt laut einer am Freitag gefassten Entschließung, dass sich der bisherige Verhandlungsentwurf allein auf die Regeln der Welthandelsorganisation WTO beziehe. Das Unesco-Abkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen würden so völlig ausgeklammert.
Die Länderkammer sieht daher die Gefahr, dass das Mandat für das transatlantische Freihandelsabkommen bestehende oder künftige Regelungen der Kulturförderung sowie für Rundfunk und Telemedien einer "Liberalisierungslogik" unterwerfen könnte. Eine solche würde dem bisherigen Grundkonsens widersprechen, Kulturgüter nicht allein den Gesetzen des Marktes zu überlassen. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt drohe damit unterlaufen zu werden.
Ferner betont der Bundesrat, dass gemäß Grundgesetz sowie Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit der EU die Länder die Leitlinien der Medien- und Kulturpolitik sowohl innerstaatlich als auch in Brüssel bestimmten. Daher fordert er die Bundesregierung auf, dieses Prinzip durch eine "klare Kultur- und Medienausnahme" schon im Verhandlungsrahmen zu wahren. Andernfalls könne spätestens die Umsetzung des fertigen Abkommens ins hiesige Recht problematisch werden.
In einer separaten Entschließung appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der EU etwa bei Datenschutzstandards oder Verbraucherrechten zu richten. Weitere Verbesserungen seien auch in Bereichen wie dem Gesundheits- und Umweltschutz oder bei der Produktsicherheit "weitere Verbesserungen" zu ermöglichen.
Das EU-Parlament gab im Mai grünes Licht für die TTIP-Gespräche. Das Plenum votierte dabei gegen eine Empfehlung des federführenden Ausschusses für Internationalen Handel, audiovisuelle Dienste samt Online-Angeboten aus den Verhandlungen auszunehmen. Es befürwortete zudem ausdrücklich, in der Übereinkunft einen starken Schutz für die Rechte an immateriellen Gütern zu verankern. Kritiker befürchten, dass sich die zum letztlich gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA geführten Debatten wiederholen könnten. (anw)