Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Die Länder haben trotz Protesten die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gebilligt, sodass Telefon- und Internetdaten künftig ein halbes Jahr gespeichert werden müssen. Zugriffsmöglichkeiten für Rechteinhaber forderte die Kammer dagegen nicht.

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene  Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten. Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

Der Rechtsausschuss konnte sich in der Plenarsitzung ebenfalls nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass auch etwa die Musik- und Filmindustrie Zugriff auf die Datenberge erhalten sollten. Neben Datenschützern und der Internetwirtschaft hatte sich zuvor Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Frankfurter Rundschau "gegen solche Überlegungen gestellt. Das von ihr geführte Haus habe nicht vor, "im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern".

Die Rechtspolitiker hatten den Länderchefs empfohlen, sich im Rahmen der weiteren Beratung des Regierungsentwurfs für das umstrittene Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums für einen Zugang von Rechteinhabern auf die Verbindungsdaten einzusetzen. Andernfalls würde der besonders umkämpfte Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, der mit dem Gesetz geschaffen werden soll, "leer laufen". Die Rechteinhaber würden andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten weiterhin gegen ihren Willen gezwungen, "stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten".

Auch wenn eine entsprechende Forderung aus dem Bundesrat vorerst vom Tisch ist, dürfte sie im federführenden Rechtsausschuss des Bundestages dennoch wieder bei der Debatte über das "Durchsetzungsgesetz" im Raum stehen. Entsprechende Überlegungen waren sowohl bei der 1. Lesung des Vorhabens im Parlament sowie bei einer Expertenanhörung im Juni bereits laut geworden.

Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Strafverteidiger in schwarzen Roben gegen das Gesetz und den geplanten Entschließungsantrag vor dem Gebäude des Bundesrates protestiert. Sie wiesen mit Schildern darauf hin, dass letztlich jeder Mensch etwas zu verbergen habe. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern rief die Länderchefs auf, "der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben".

Der Arbeitskreis verwies auf "zahllose Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung" nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der drohende Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat sei "strikt abzulehnen". Gemeinsam mit dem Arbeitskreis wollen bereits über 13.000 besorgte Bürger nach Karlsruhe ziehen. Noch bis Heiligabend haben alle Nutzer den Aktivisten zufolge noch die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.

Dass die Provider die Daten nach Auffassung einiger Länder und des Rechtsausschusses des Bundesrates nicht nur an Polizeien und Geheimdienste, sondern sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteinhaber herausgeben sollten, bezeichnete der Arbeitskreis als Unding. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentierte Ralf Bendrath von dem Bündnis.

Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde "die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft", moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.

Auch die Piratenpartei sieht die Entwicklung mit Argwohn. Für sie kommen die geforderten erweiterten Zugriffsmöglichkeiten durch die Privatwirtschaft wegen der mangelnden Überprüfbarkeit der Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen der "vollständigen Öffnung der Vorratsdaten gleich". In Kombination mit dem "florierenden deutschen Abmahnwesen werden damit private Unternehmen zu Polizist, Richter und Staatsanwalt in einer Person gekürt", wettert der Vorsitzende der Piraten, Jens Seipenbusch. Dies sei ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Mit dem "neuen Geschäftsmodell", Massenklagen auf Schulhöfe und Fans anzusetzen, würden die Rechteverwerter bereits jetzt zur "aufstrebenden Überwachungsindustrie" gehören.

Die junge Partei empört zudem, dass Bürgerrechtler von einem ersten heutigen Treffen in Brüssel zwischen Vertretern der EU-Kommission, der nationalen Regierungen und der Industrie zu einer ersten Kontrolle der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen sind. Dank "üppiger, leistungsabhängiger Entschädigungsregelungen" müssten die Telekommunikationsanbieter inzwischen auch zum "überwachungsindustriellen Konglomerat" gezählt werden. Sie könnten die Bespitzelung ihrer Kunden nun "in ein lukratives Geschäft" umwandeln. Die Piraten raten dagegen zum Gang nach Karlsruhe sowie auch "zum persönlichen Schutz vor der umfassenden Überwachungsmaßnahme". Dies könne durch Nutzung von ausländischen Anonymisierungsdiensten und "konspirativem Verhalten" wie Handy abschalten oder das Telefonieren über offene WLAN-Verbindungen geschehen.

Zu Details der neuen TelekommunikationsĂĽberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)