Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen
Die Forderung des Landes Rheinland-Pfalz, wonach Kosten für Internet-Angebote künftig nur anfallen sollen, wenn diese deutlich ausgewiesen und vom Kunden über das Anklicken einer separaten Schaltfläche akzeptiert werden, fand am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Ansätze einer solchen "Button-Lösung" werden derzeit auch auf Bundesregierungs- und EU-Ebene verfolgt.
Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet (PDF-Datei) vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.
Eine Lösung per "Button" im Internet planen auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Aigner strebt eine EU-weite Regelung an, während Leutheusser-Schnarrenberger eine nationale Regelung ins Auge fasst. Der Bundesrat will darüber in Ausschüssen weiterberaten. Hintergrund ist, dass Betrüger im Internet häufig versuchen, mit vermeintlich kostenlosen Inhalten abzukassieren und Abos unterzuschieben. Der Branchenverband Bitkom riet, keine Daten ohne triftigen Grund anzugeben, dubiose Angebote zu meiden und auch das Kleingedruckte zu lesen.
Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) warf der Union vor, einen besseren Schutz zu verhindern. "Die unionsregierten Länder tragen damit die Verantwortung dafür, wenn weiter Tausende von Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet abgezockt werden können." Die Union falle hinter einen Beschluss von vor zwei Jahren zurück, als der Bundesrat eine "Button-Lösung" gefordert hatte.
Der Bitkom begrüßte die Initiative der Bundesregierung, warnte aber vor Risiken. "Derzeit steht zu befürchten, dass durch einen pauschalen Warnhinweis beim Online-Shopping die vielen seriösen Firmen benachteiligt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch müsse darauf geachtet werden, dass Schnellbestellungen per Mausklick für registrierte Kunden von Online-Kaufhäusern nicht in Gefahr gerieten.
Noch keine endgültige Entscheidung traf der Bundesrat auch bei der verbotenen Telefonwerbung. Die Länderkammer prüft, illegale Werbeanrufe stärker zu bekämpfen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Berlin verlangen, dass Verträge im Zusammenhang mit verbotener Telefonwerbung nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden und fordern höhere maximale Bußgelder. Die Verbraucherschutzminister der Länder unterstützen eine solche Regelung.
Es gibt seit vergangenem Jahr ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung, das aber in der Praxis nicht richtig greift: Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) sprach im Bundesrat von einem "flächendeckenden Telefonterror". (pmz)