Bundesrat will E-Government-Gesetz nachbessern lassen
Die Länderkammer will Transparenz, Open Data und offene Standards gestärkt sehen. Sie drängt darauf, Verpflichtungen zum Eröffnen des elektronischen Behördengangs in Kann-Bestimmungen zu verwandeln.
Der Bundesrat hat am Freitag Korrekturwünsche am Entwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz beschlossen. Dabei hat er die fast 30 Seiten langen Empfehlungen der Ausschüsse weitgehend übernommen. Der Länderkammer kommen die Politikziele Transparenz und Open Data bislang zu kurz. Die Regierung soll daher prüfen, ob mit dem Gesetz ein Appell verknüpft werden soll, Daten und Dokumente bereit zu stellen.
Amtliche Bekanntmachungen und andere Behördeninformationen sollen nach Meinung des Bundesrats künftig immer auch in digitaler Form erscheinen und im Sinne von Open Data in maschinenlesbarer Form im Netz stehen. Dabei sollten offene Standards und Schnittstellen verwendet werden, "um allen Interessierten einen Zugang unabhängig von proprietären Datenformaten zu gewährleisten". Gratis sollen die Verwaltungsinformationen aber nicht in jedem Fall herausgegeben werden müssen, meinen die Länder. Schließlich müssten sie ihre öffentliche Verwaltung eigenverantwortlich finanzieren. Somit sei es ihnen auch freizustellen, ob und welche Daten sie zu welchen Konditionen der Öffentlichkeit anbieten.
Das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" soll es Behörden eigentlich weitflächig vorschreiben, neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch De-Mail und die eID-Funktion des neuen Personalausweises als gleichwertig zur Unterschrift per Hand anzuerkennen. Da aber nicht alle Bürger die neuen Verfahren nutzen würden, müssten die Ämter insbesondere auch auf kommunaler Ebene weiterhin einen schriftlichen Behördenverkehr ermöglichen. Dies dürfe in sehr vielen Fällen zu "finanziell aufwändigen Doppelstrukturen" führen, was nicht per Gesetz anzuordnen sei.
Der Bundesrat einen Antrag Schleswig-Holsteins (PDF-Datei) angenommen, wonach der Bund den Ländern sämtliche Kosten erstatten soll, die bei deren Behörden durch Verpflichtungen des Gesetzes entstehen. Die Regierung wird generell gebeten, den aktuellen Umsetzungsstand in den von dem Entwurf erfassten Bereichen zu erheben und die Kosten für die Länder und die jeweilige kommunale Ebene abzuschätzen – insbesondere die Auswirkungen der Vorgabe zur Georeferenzierung. Diese könne schließlich auch die Überprüfung von Adressen in Melderegistern betreffen.
Der Bundesrat will sicherstellen lassen, dass der Gesetzentwurf mit den Bestrebungen, den elektronischen Rechtsverkehr zu fördern, mit den Gerichten abgestimmt wird. Technische Standards und organisatorische Rahmenbedingungen müssten für die Kommunikation in den Bereichen E-Justice und E-Government einheitlich sein. Ausschließlich De-Mail und ePerso als Techniken zur Identifikation und Authentifikation zu nennen hält der Bundesrat für problematisch, da künftige Verfahren, die das gleiche oder ein besseres Sicherheitsniveau bieten, ausgeschlossen würden.
Dem Ziel, möglichst viele Schriftformerfordernisse abzubauen, werde mit den Änderungen im Personalausweisgesetz nicht konsequent Rechnung getragen. So müsse es etwa möglich sein, einem Antragsteller mehr Informationsmaterial etwa per De-Mail zu übersenden. Die Steuererklärung könne dagegen über Elster bereits vollelektronisch erledigt werden. Daher brauche es keine weiteren sicheren Wege, um die traditionelle Unterschrift zu ersetzen. Der Bundesrat muss dem Gesetz letztlich zustimmen; zunächst wird es nun aber im Bundestag behandelt. (anw)