BundesratsausschĂĽsse wollen Alternative zum Leistungsschutzrecht
Rechts-, Kultur- und Wirtschaftspolitiker der Länderkammer kritisieren den Regierungsvorstoß zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet als unfair und machen einen anderen Vorschlag zur Stärkung der Verleger.
Rechts-, Kultur- und Wirtschaftspolitiker des Bundesrats kritisieren den Regierungsvorstoß zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet als unfair. Der vorgelegte Gesetzesentwurf "wägt nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten auf der einen sowie denen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbieter auf der anderen Seite ab", heißt es in der jetzt veröffentlichten Empfehlung (PDF-Datei) der einschlägigen Gremien der Länderkammer. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei daher zu prüfen, inwieweit die nötige "Anerkennung der verlegerischen Leistung besser in die geltende Systematik des Urheberrechtsgesetzes eingefügt werden kann".
Ganz im Sinne der SPD-Medienkommission regen die drei beteiligten Ausschüsse daher ein Verfahren an, mit dem Herausgeber effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können sollen – ohne in jedem Einzelfall darlegen zu müssen, dass die Journalisten die Rechte an ihrem Text an den Verlag abgetreten haben. Eine solche "Vermutungsregel" erleichtere es den Verlegern "im Autoreninteresse" Prozesse zu führen, insbesondere gegen "Harvester" und "Aggregatoren". Dabei würden bestehende Suchmaschinendienste nicht von vornherein diskreditiert. Vielmehr bleibe nach wie vor jeweils im Einzelfall "eine kritische Würdigung" der urheberechtlichen Relevanz eventueller Rechtsverstöße möglich. Branchenverbände der Presse lehnen diesen Ansatz allerdings ab.
Ferner bitten die Ausschüsse die Bundesregierung darum zu prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft die Vergütung möglicher Verlagseinnahmen aus dem Leistungsschutzrecht einziehen und verteilen sollte beziehungsweise sogar müsste. Der bisherige Entwurf sieht allein einen Unterlassungsanspruch vor, macht aber keine Vorgaben zum Eintreiben und Ausschütten von Lizenzgebühren. Festgeschrieben wird nur, dass die eigentlichen Urheber angemessen zu beteiligen sind.
Vereine wie der Chaos Computer Club (CCC) oder die Digitale Gesellschaft appellieren derweil an die Nutzer, eine Online-Petition des Piraten Bruno Kramm an den Bundestag im Lauf der nächsten sechs Tage mitzuzeichnen. Die Volksvertreter werden damit aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich sowie insbesondere den Gesetzesvorstoß der Bundesregierung abzulehnen. Der CCC findet das Anliegen zwar "nicht besonders überzeugend begründet". Durch die Regeln des Petitionssystems könne jedoch keine inhaltsähnliche Eingabe beim Parlament mehr gemacht werden, sodass die Netzbürger über Kramms Initiative "diesem widersinnigen Leistungsschutzgeld" deutlich die Meinung sagen sollten.
Der Kulturausschuss möchte die geplante Stellungnahme des Bundesrats zudem nutzen, um eine Open-Access-Bestimmung im Urheberrechtsgesetz zu verankern. So sollen Autoren wissenschaftlicher, überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderter Werke künftig ihre Arbeiten in jedem Fall spätestens sechs Monate nach einer Erstpublikation "anderweitig" im Internet frei zugänglich machen dürfen. Zur Begründung heißt es, dass das skizzierte Zweitveröffentlichungsrecht den am Gemeinwohl orientierten Interessen von Wissenschaft und Forschung diene. Zugleich werde die rechtliche Position wissenschaftlicher Autoren gestärkt, was schon mit dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag geplant worden sei.
Schließlich setzen sich die Kulturpolitiker für eine dauerhafte Geltung der "Intranet-Klausel" im Urheberrechtsgesetz ein. Laut der Regelung, die von Gerichten restriktiv ausgelegt wird, dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen. Die Befristung der Passage bis zum 31. Dezember soll dem Kulturausschuss zufolge wegfallen. Über die Empfehlungen der Fachgremien wird das Plenum des Bundesrats am Freitag in einer Woche abstimmen. (axk)