Bundesregierung will Informationsrechte von Patienten stärken

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz beschlossen. Datenschützern gehen die damit verknüpften Ansprüche für die Behandelten sowie die Löschregeln nicht weit genug.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf (PDF-Datei) für ein "Patientenrechtegesetz" beschlossen. Patienten sollen demnach verständlich und umfassend über einen neuen Behandlungsvertrag etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen, anstehende Therapien sowie eventuell anfallende, nicht von den Leistungsträgern übernommene Zusatzkosten informiert werden. Geplant ist weiter ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Patientenakten, die vollständig und sorgfältig zu führen sind. Auch in Haftungsfällen soll es mehr Transparenz geben. So wird in dem Gesetz etwa ausgeführt, welche Behandlungsfehler wie nachgewiesen werden müssen.

"Die neuen Regelungen gleichen das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus", warb Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für das Vorhaben, das noch im Bundesrat und im Parlament behandelt werden muss. Auch ihr FDP-Kollege im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr, begrüßte das gemeinsame Vorgehen, das eine "Fehlervermeidungskultur" im Behandlungswesen einführe. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, geht davon aus, dass die Initiative "die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner stärkt" und für einen "fairen Interessensausgleich" sorgt. Er wird mit dem Vorstoß angehalten, künftig eine umfassende Übersicht der Rechte der Betroffenen zu erstellen.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat die Politik dagegen in einer Entschließung aufgefordert, den Entwurf zu verbessern: "Die Datenschutzrechte der Patienten müssen durch ein weitergehendes Recht auf Zugang zur Dokumentation ihrer Behandlung und eine aktive Informationsverpflichtung der Ärzte bei Behandlungsfehlern gestärkt werden." Patienten dürften den Ärzten und Therapeuten gegenüber nicht zu Auskünften verpflichtet werden, die für die Behandlung nicht bedeutend sind. Die Archivierung und Löschung der Daten, die Einbeziehung Dritter und der Umgang mit der Behandlungsdokumentation, beispielsweise wenn behandelnde Ärzte wechseln, müsse klarer geregelt werden. "Gerade auf dem Gebiet der sensitiven Gesundheitsdaten" zeige sich, wie notwendig ein modernes Datenschutzrecht sei, meinen die Datenschützer.

(anw)