Bundestag: Speicherung von Abgeordneten-Daten in der Kritik
Der Bundestag speichert den Datenverkehr seiner Abgeordneten für drei Monate. Laut einem Zeitungsbericht gerät diese Praxis nun in die Kritik – und die Staatsanwaltschaft interessiert sich im Fall Edathy ebenfalls für diese Vorratsdaten.
Die im Deutschen Bundestag praktizierte Datenspeicherung des IT-Verkehrs der Abgeordneten steht unter Beschuss. "Überall, wo Daten gespeichert werden, besteht auch Missbrauchsgefahr", kritisierte etwa Renate Künast von den Grünen die Speicherung, wie die Leipziger Volkszeitung in ihrer Mittwochsausgabe berichtet. Demnach werden die Daten für drei Monate vorgehalten.
Interessant ist der gespeicherte Datenverkehr aktuell in der Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy: Dem Bericht zufolge prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich die Daten für die Ermittlung auswerten lassen. Künast, derzeit Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestags, forderte angesichts der derzeitigen Ermittlungen, die Sicherung unter dem "Gesichtspunkt des Informantenschutzes“ zu prüfen und neu zu bewerten. Die Rechtstellungskommission des Bundestages, der Rechtsausschuss und der Ältestenrat müssten darüber befinden.
Die Gefahr möglichen Missbrauchs hob auch Wolfgang Kubicki hervor, FDP-Vize und Fraktions-Chef im schleswig-holsteinischen Landtag. Er bezeichnete die Speicherung als unvereinbar mit der freien und geschützten Abgeordneten-Tätigkeit, die auch den Umgang mit Informanten umfasse. Sein Vorschlag: Der Datenverkehr der Abgeordneten und der Mitarbeiter könne wie bereits im Kieler Landesparlament über getrennte Server laufen – ohne dass Daten von Abgeordneten gespeichert werden.
Ein Sprecher des Bundestags bestätigte gegenüber der Zeitung, die Daten würden für eventuelle Rücksicherungen gespeichert. Dieses Praxis müsse eigentlich auch jedem Abgeordneten bekannt sein. Sie gehe auf einen Beschluss des Ältestenrats von 1997 zurück, der 2011 aktualisiert wurde. (axk)