Computerspiele: USK testet Altersfreigabe durch Hersteller
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre Verfahren zur Altersfreigabe gestrafft und zieht eine positive Bilanz. Im einem Pilotprojekt untersucht die USK, wie die Hersteller selbst ihre Games jugendschutzkonform einstufen können.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren jüngsten Jahresbericht (PDF-Datei) vorgelegt. Die gemeinnützige GmbH zieht darin eine erste Bilanz ihrer Entscheidungen zur Altersfreigabe von Computerspielen, seit Ende 2010 die Prüfverfahren überarbeitet und gestrafft wurden, und informiert über "das Erschließen zusätzlicher Tätigkeitsfelder".
Vor der Überarbeitung der USK-Grundsätze 2010 war es demnach möglich, dass ein Spiel bis zu vier aufeinanderfolgende Verfahrensstufen durchlief, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung über eine Altersfreigabe kam. Seit zum 1. Februar 2011 die neuen Grundsätze in Kraft traten, ist die Prüfung in maximal drei Instanzen abgeschlossen: Außer dem Regel- und dem Berufungsausschuss gibt es seither mit dem Appellationsausschuss nur noch eine übergeordnete Instanz für Streitfälle. Diese Neuordnung sei in Anlehnung an die Prüfverfahren der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erfolgt.
Laut einer von der USK im Frühjahr veröffentlichten Statistik sank 2011 der Anteil der Freigaben ohne Altersbeschränkung auf 39,1 Prozent gegenüber 46,5 Prozent im Jahr 2010. Die Quote von Spielen ohne Jugendfreigabe blieb hingegen mit jeweils gut 6 Prozent trotz des geänderten Bewertungsverfahrens im Jahresvergleich nahezu konstant. 2011 prüfte die USK rund 2700 Spiele, was einem Rückgang um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Für den Rückgang nennt die USK verschiedene Gründe: So habe sich etwa die Zahl der für den Nintendo DS und die Nintendo Wii vorgelegten Titel im Jahr 2011 gegenüber 2009 nahezu halbiert. Zugleich steige die Zahl der Neuerscheinungen bei den Mobile- und Online-Spielen. Diese jedoch würden "regelmäßig nicht im regulären Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz geprüft".
Neuland betrat die USK mit dem "Pilotprojekt Klassifizierung", mit dem Möglichkeiten für die Game-Entwickler und -Anbieter ausgelotet werden sollen, die Jugendverträglichkeit ihrer Produkte selbst einzuschätzen. Mit dem Projekt will die USK herausfinden, ob die Spielemacher "mit detaillierten Kriterien in Form eines auszufüllenden Fragenkatalogs" ähnlich einstufen würden wie dies nach einem USK-Verfahren der Fall wäre. Dabei wurde der Kriterienkatalog des so genannten PEGI-Systems (Pan European Game Information), das laut USK in fast allen anderen Ländern Europas für die Einstufung von Spielen genutzt wird, ins Deutsche übertragen. Von Juni 2010 bis November 2011 wurden 922 Computer- und Videospiele eingestuft. Die Auswertung des Gesamtprojektes lässt noch auf sich warten. Diese will die USK zu einem späteren Zeitpunkt in 2012 präsentieren. (ssu)