Crypto-Wars: Europol-Chef gegen Hintertüren bei Verschlüsselung

Vor wenigen Tagen noch hat der Europol-Chef Rob Wainwright vor Verschlüsselung gewarnt, nun spricht er sich gegen ein Verbot aus, wie es David Cameron gefordert hat. Auch Hintertüren seien keine Lösung, da sie auch Unbefugten offen stehen könnten.

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Daten-Lager

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Nur wenige Wochen nachdem er vor Verschlüsselung gewarnt hat, hat sich der Europol-Chef Rob Wainwright nun gegen ein Verbot von Kryptographie ausgesprochen. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte er, Verschlüsselung sei ein "fundamentaler Bestandteil dafür, wie das Internet funktioniert". Wenn man sie verbiete, würde beispielsweise der Online-Handel kollabieren. Nur weil Kriminelle Telefone benutzen, würde man die ja auch nicht verbieten. Es gebe aber ein Ungleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit, das es auszugleichen gelte.

Wainwright spricht sich auch gegen den Ruf des NSA-Chefs nach verteilten Zweitschlüsseln zu verschlüsselter Kommunikation aus. Mit solchen Hintertüren würden bewusst Sicherheitslücken in die Software eingebaut und die stünden dann ja auch unerwünschten Personen offen. Stattdessen könnten Sicherheitsbehörden mithilfe der kommerziellen Anbieter an Informationen über Verdächtige gelangen. Immerhin würden auch ohne die Inhalte genug Informationen gesammelt, die hilfreich sein könnten. Dazu müssten die Sicherheitsbehörden aber erst einmal das Vertrauen zurückgewinnen, das sie seit Beginn der Snowden-Enthüllungen verloren hätten.

Weiterhin spricht sich Wainwright auch klar für die Vorratsdatenspeicherung aus: "Wir brauchen sie." Sie sei nötig, um Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären. Dass ersteres im Fall des Anschlags auf Charlie Hebdo nicht geklappt hat, heiße ja nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung nie hilft. So habe man fast ausschließlich damit 800 Verdächtige in 32 Ländern identifiziert, denen Verbrechen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch vorgeworfen werden. Natürlich müsse bei der Vorratsdatenspeicherung die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, immerhin verletze sie die Privatsphäre. Wie lange gespeichert werde, müssten die Gesetzgeber deshalb abwägen. (mho)