DJ-Mixer djay Pro für OS X mit Spotify und AU-Effekten

Algoriddim hat eine neu entwickelte OS-X-Version von djay Pro für Mac-Rechner veröffentlicht. Clou sind die Integration des Musik-Streaming-Dienstes Spotify und die Einbindung von AU-Plug-ins.

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DJ-Mixer djay Pro für OS X mit Spotify und AU-Effekten

Die Songs der vier Decks von djay Pro lassen sich entweder als klassische Drehteller oder als Wave-Streifen anzeigen.

(Bild: heise)

Lesezeit: 4 Min.

Algoriddim hat seine neuentwickelte DJ-Software djay Pro am Donnerstag für Mac-Rechner veröffentlicht. Der Mixer kann bis zu vier Decks mischen und die Songs mit seiner Erkennungsautomatik sowohl vom Tempo als auch der Tonart synchronisieren. In einem kurzen Test funktionierte dies mit typischen Dance-Tracks recht zuverlässig.

Zur Klangverfremdung stehen pro Deck jeweils ein 3-Band-Equalizer sowie ein Filter zur Verfügung. Abschnitte lassen sich loopen und rhythmisch zerhacken. Außerdem bietet der Hersteller Sugarbytes ein Paket mit 30 weiteren Effekten als In-App-Kauf für 10 Euro an. Wer das Sugarbytes-Paket bereits für die iOS-Version von djay erworben hat, kann die Lizenz per iCloud synchronisieren und braucht sie nicht erneut zu kaufen (funktioniert auch unter OS X 10.9). Bis zu drei solcher Effekte lassen sich für jedes Deck aktivieren und unter anderem über ein x/y-Pad manipulieren. Dank Retina-Unterstützung sieht das Programm auch auf neueren Macs ansehnlich aus.

Über diese Standards hinaus kann djay Pro aber mit zwei Funktionen punkten, die selbst in Profi-Programmen wie Traktor oder Scratch noch fehlen: So lassen sich in djay Pro neben der iTunes Bibliothek auch gestreamte Songs von Spotify einbinden. Wer ein Premium-Abo mit dem Streaming-Anbieter abgeschlossen hat, kann als DJ den kompletten Spotify-Katalog durchforsten und zum Mixen verwenden.

Zur Frage, ob der Spotify-Dienst auch für öffentliche DJ-Sets genutzt werden darf, schweigt sich Algoriddim übrigens aus und verweist auf Nachfrage von heise online auf die Lizenzbedingungen von Spotify. Dort ist lapidar vom "Recht zur persönlichen, nicht gewerblichen Nutzung" sowie vom Verbot, das Angebot "öffentlich zugänglich zu machen" die Rede. Profi-DJs sollten sich also vor ihrem Auftritt noch einmal vergewissern, ob sie Spotify einsetzen dürfen und neben den obligatorischen GEMA-Abgaben eventuell noch weitere Gebühren zu zahlen haben. Anfragen bei Spotify und der GEMA bezüglich der rechtlichen Regelungen sind bislang noch unbeantwortet geblieben, die Meldung wird gegebenenfalls aktualisiert.

Darüber hinaus erlaubt es djay Pro, Effekt-Plug-ins im auf Apple-Plattformen gebräuchlichen AU-Format einzubinden. Für jedes Deck hält die Software einen Slot für einen AU-Effekt parat. Eventuell muss man bei ersten Start der Plug-ins deren Autorisierung erneuern. Im kurzen Test war das beispielsweise mit Plug-ins von iZotope nötig, die danach klaglos ihren Dienst verrichteten.

Djay Pro arbeitet auch mit zahlreichen DJ-Controllern von Hercules, Numark, Pioneer, Reloop oder Vestax zusammen und lernt das MIDI-Mapping von anderen Modellen. Wer das Programm ohne Controller mit Maus oder Trackpad bedienen und dabei nicht so viel klicken will, kann auch einen Automixer einschalten, der eine voreingestellte Playlist mit automatischen Überblendungen abarbeitet.

In einer Einführungsphase ist djay Pro derzeit zu einem reduzierten Preis von 45 Euro im App Store für OS X erhältlich. Danach steigt der Preis auf 75 Euro. Eine ausführliche Online-Anleitung zu dem Programm will der Hersteller in Kürze nachreichen.


Update:

Inzwischen haben Spotify und die GEMA auf unsere Anfragen geantwortet: Wenn bei einer Feier keine gewerblichen Einnahmen erwirtschaftet werden (etwa durch Zahlung eines Eintrittsgeldes oder durch den Verkauf von Getränken) und auch der DJ für seine Tätigkeit nicht bezahlt wird, darf der DJ als Premium-Abonent Musik aus seinem Spotify-Account auflegen. Auf kommerziellen Veranstaltungen oder wenn der DJ bezahlt wird, darf er die Spotify-Musik nicht nutzen.

Für die Anmeldung bei der GEMA ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle oder nicht kommerzielle öffentliche Aufführung handelt und von welchem Medium die Musik abgespielt wird. Tarife und Informationen für DJs hat die GEMA auf ihrer Webseite zusammengefasst. (hag)