Datenschützer: Versorgungssystem gefährdet Patientendaten
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat sich in einem Appell an Politik, Krankenkassen und Hausärzte für eine Abkehr vom System der hausarztzentrierten Versorgung ausgesprochen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen Appell zur Abschaffung der hausarztzentrierten Versorgung veröffentlicht. Das Verfahren sei verfassungswidrig und verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Krankenversicherten, von denen mehr Daten gesammelt würden, als gesetzlich erlaubt sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass die medizinische Versorgung so verbessert werden könne.
In dem Appell an Politik, Krankenkassen und die teilnehmenden Hausärzte betont das ULD, der Schutz des Patientengeheimnisses sei in Gefahr, weil private Anbieter in das Versorgungsmodell eingebunden sind und Krankenkassen mehr Daten bekommen als früher. Überdies könne mit den Versorgungsverträgen zwischen rentablen und unrentablen Patienten unterschieden werden. Das ULD sieht außerdem die Datensicherheit der IT-Systeme in den Arztpraxen als gefährdet an, weil für jeden dieser Versorgungsverträge eine gesonderte technische Schnittstelle zum Praxissystem erforderlich sei. Damit würden die Arztpaxen angreifbarer, heißt es in einem Hintergrundtext zum Appell.
Bei der hausarztzentrierten Versorgung übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen, der seine Patienten zu den entsprechenden Fachärzten steuert. So sollen vor allem Doppelbehandlungen vermieden werden. Für diese Rolle erhält der Hausarzt eine gesonderte Vergütung, muss aber mehr Daten als bisher melden. Dies geschieht über besondere Software-Module, die die Krankenkassen den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen vorgeben. Teilweise fließen die Daten über den Hausärzteverband zu externen Dienstleistern, die nicht zur Wahrung des Patientengeheimnisses verpflichtet sind.
"Die Versorgungsqualität wird tendenziell verschlechtert bei zusätzlichen Kosten und einer massiven Gefährdung des Datenschutzes", unterstrich der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Das Mindeste wäre, dass bei den Hausarztverträgen die Abwicklung der Datenverarbeitung in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen und somit unter dem Schutz des Sozialgeheimnisses verbleibt." (vbr)