DatenschĂĽtzer kritisiert wiederholte Forderung nach Vorratsdatenspeicherung
BKA, Gewerkschaft der Polizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter sollen sich an der Diskussion über den Ansatz "Vorratsdatenspeicherung light" des Bundesdatenschutzbeauftragten beteiligten, fordert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, hat die Polizei für ihre wiederholte Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. In einem offenen Brief an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthauf und an den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen schreibt Weichert, zu den politischen Gestaltungspflichten gehöre es, nicht das maximal Mögliche an Grundrechtseinschränkungen vorzusehen, sondern das Nötige und Sinnvolle. Dieses Bestreben vermisse er bei der Polizei in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.
"Ähnlich wie bei der Diskussion um die sogenannte Online-Durchsuchung erwecken Sie den falschen Eindruck, dass ohne die Verwirklichung einer maximalen Regelung Strafverfolgung im Internet nicht mehr möglich wäre", schreibt Weichert. "Insbesondere berücksichtigen Sie zu wenig, dass Strafverfolgung im Internet nicht von einem einzigen Instrument abhängt, sondern von einem effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, wobei viele dieser Maßnahmen grundrechtsneutral sein können."
Weichert teilt die Überlegungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zu einer möglichen Pflicht zu einer kurzen Aufbewahrung bestimmter Verkehrsdaten zum Zweck der Bekämpfung schwerer Kriminalität ("quick freeze"). An dieser Diskussion hätten sich Ziercke, Witthaut und Jansen bisher nicht beteiligt. Dazu will Weichert die drei mit seinem offenen Brief nun "nachdrücklich einladen".
Unterdessen drängt die CSU-Landtagsfraktion auf eine sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die derzeitige Rechtslage sei nicht hinnehmbar, weil sie Terrorhelfer, Mörder, Pädophile, Rauschgifthändler und andere gefährliche Straftäter begünstige, erklärten die Rechts- und Innenexperten der Fraktion am Dienstag in München. Es gebe hier eine "massive Regelungslücke", klagte die Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Petra Guttenberger. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) müsse umgehend ein neues Gesetz vorlegen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
Die CSU-Fraktion schlägt vor, ähnlich wie bei der Regelung der Telefonüberwachung einen Katalog von Straftaten aufzustellen, bei denen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angewandt werden darf. Das sei ein "verfassungsrechtlich ausgetretener Weg" und funktioniere damit problemlos, argumentierte der Rechtsexperte Winfried Bausback. (anw)