Datenschützer verstärken Kritik an Facebook
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein haben die kommenden Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks kritisiert. Diese brächten weniger Rechte, aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich.
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.
So beanstanden Verbraucherschützer schon länger, dass Facebook nur Mitglieder über veränderte Nutzungsbedingungen informiert, die "Fan" der "Facebook Governance"-Seite sind. Aus der täglichen Beratungspraxis der Kontrollbehörden sei bekannt, dass nur die wenigsten Facebook-Anwender darüber Bescheid wüssten, heißt es in Hamburg und Kiel. Aktuell stellten die Kalifornier seit Mitte des Monats eine Neufassung der Grundregeln ihres Dienstes "zur Diskussion", die nach dem 22. März für die Nutzer gelten sollten. Für Mitglieder aus Deutschland sei zwar eine 30-tägige Übergangsfrist vorgesehen, was aber nicht ausreiche.
Für Weichert ist klar, dass die "Datenverwendungsrichtlinien" Facebooks "weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sind". Die erforderliche "informierte Einwilligung" der Nutzer in die Bedingungen scheitere bereits an einer "klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung" und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, den Einsatz ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Stattdessen bringe das vorgelegte Regelwerk "eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks".
Der schleswig-holsteinische Datenschützer moniert zudem eine Passage, wonach bei befreundeten Nutzern installierte Anwendungen bereits die Übermittlung der eigenen Daten auslösen können. Ferner werde den Mitgliedern die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Update einer heruntergeladenen Software oder eines Browser-Plug-ins installiert werden soll. Dies widerspreche grundlegenden Sicherheitsstandards. Schon seit Längerem sei eine Formulierung nicht mit deutschem Recht vereinbar, wonach Anwender nicht immer über kostenpflichtige Angebote hingewiesen werden müssen.
"Dass Facebooks Geschäftsbedingungen unzulässig sind, hat kürzlich das Landgericht Berlin bestätigt", ergänzte Weicherts Kollege Caspar aus der Hansestadt. Derzeit laufe ein Verwaltungsverfahren gegen die Verarbeitung biometrischer Merkmale bei der Gesichtserkennung ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen. Trotzdem verpasse es Facebook erneut, das informationelle Selbstbestimmungsrecht hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen, rügte Caspar. Interessant sei auch, dass sich die ergänzten Richtlinien noch immer über das erfolgende "umfassende Nutzertracking" ausschwiegen.
Auf der 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die am Mittwoch in Potsdam begonnen hat, stehen Facebook und Konsorten wieder auf der Tagesordnung. Die Teilnehmer wollten sich "kritisch mit der Praxis einiger Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen, Fahndungen nach Beschuldigten in sozialen Netzwerken auszuschreiben", geht aus einer Mitteilung hervor. Dabei stünden die Persönlichkeitsrechte sowohl der – möglicherweise fälschlich – Beschuldigten als auch der Nutzer auf dem Spiel, die solche "Steckbriefe" aufrufen. Weitere Themen der Tagung sind die umstrittene EU-Datenschutzreform, Videoüberwachung und "intelligente Sicherheitssysteme" sowie der Einsatz von Staatstrojanern. (jub)