Deutsche Telekom korrigiert LTE-Volumenbeschränkung

Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Deutsche Telekom nun eingelenkt und will noch im Januar eine Anpassung der Volumenbeschränkung bei den Tarifen "Call & Surf via Funk" vornehmen.

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Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom wegen einer Geschwindigkeitsdrossel in ihren LTE-Tarifen "Call & Surf via Funk" abgemahnt. Ab einem – je nach Tarifstufe – bestimmten Datenvolumen (maximal 30 GByte) wurde die Bandbreite auf 384 KBit/s gedrosselt. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, dass diese Geschwindigkeitsdrosselung nach einem bestimmten Verbrauch des Surfvolumens die Kunden im Vergleich zu DSL-Tarifen unangemessen benachteiligt.

Bereits am 5.12.2013 hatte die Telekom daraufhin die Gestaltung der LTE-Tarife auf ihrer Homepage entsprechend den Forderungen der Verbraucherzentrale Sachsen geändert. Seitdem wird deutlich dargestellt, dass man zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes Volumen erhält und nach dessen Verbrauch nur noch gedrosselt weitersurfen kann.

Nun hat die Deutsche Telekom eingelenkt: Allen Nutzern, die Ihren Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben, soll noch im Januar ein kostenloses Upgrade ermöglicht werden. Wenn das gebuchte Volumen (zum Beispiel 30 GByte) aufgebraucht ist, können sie kostenlos bis zu drei Mal monatlich jeweils 10 GByte hinzubuchen. Diese so genannte SpeedOn-Option kostet derzeit normalerweise 14,95 Euro.

Hinsichtlich der Höhe der Datendrosselung auf 384 KBit/s gibt es bislang noch kein Ergebnis, die Telekom hatte sich hierfür noch eine Fristverlängerung erbeten. Es gibt hierfür jedoch keine gesetzliche Regelung. Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss der Gesetzgeber den Anbietern wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung jedoch bestimmte Pflichten diktieren, wenn es um die Grundversorgung geht. (pen)