Dresdner Richterin weist Klage gegen Funkzellenabfrage zurück

Das Amtsgericht Dresden hat die eigenen Beschlüsse und die Vollzugsmaßnahmen der Polizei zur Rasterung von über einer Million Mobilfunkdaten im Rahmen einer Demo 2011 für rechtens erklärt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 84 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Amtsgericht Dresden hat die eigenen Beschlüsse und die Vollzugsmaßnahmen von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Rasterung von über einer Million Mobilfunkdaten für rechtmäßig erklärt. Die Abfragen erfolgten im Rahmen einer Demonstration gegen einen Neonazi-Umzug in der sächsischen Hauptstadt im Februar 2011. Die Anordnung der Funkzellenabfragen "begegnet keinen Bedenken", geht aus der von netzpolitik.org veröffentlichten Entscheidung hervor.

Es habe "zumindest einfacher Tatverdacht für eine Straftat der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen" sowie Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung" bestanden, heißt es zur Begründung. Die Ermittler seien auch zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Täter zur Vorbereitung und Abstimmung entsprechender Delikte per Telekommunikation verständigen würden.

"Vor diesem Hintergrund war die Maßnahme geboten und unter Berücksichtigung sonstiger verfügbarer Beweismittel auch der mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter", erklärt die mit der Prüfung des Falls beauftragte Richterin. Die erhobenen Daten seien auch" sachlich angemessen nach Zeit und Ort und Inhalt" begrenzt worden. Die Anordnungen seien daher auch "im engeren Sinne verhältnismäßig" gewesen. Es sei zweifelsfrei zu erwarten gewesen, dass die Mitglieder der verdächtigen kriminellen Vereinigung an Tag der Protestaktionen "insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes von großen Menschenansammlungen an zahlreichen Straftaten direkt oder indirekt teilnehmen würden".

Die Auswertungen der umfangreichen Handy-Daten hat die Staatsanwaltschaft Dresden nach Ansicht der Richterin sachgerecht vorgegeben und "in sich folgerichtig auf die Ermittlungsansätze bezogen". Dabei seien "die ursprünglich zahlreichen Betroffenen ohne vorherige Identifikation der Betroffenen sehr weitgehend reduziert worden", was deren Schutzbedürfnis maßgeblich Rechnung getragen habe. Es sei auch zu erwarten, dass "kriminalistisch verwertbare Ansätze vorliegen, die zu weiteren Ermittlungen zureichende Anhaltspunkte liefern".

Das Gericht wies eine Klage der Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyniak als unbegründet zurück. Die Linke, die an der Demo teilgenommen hatte, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Wawzyniak weist in ihrem Blog auf einige Ungereimtheiten in dem Beschluss hin und will prüfen, ob sie dagegen in Berufung geht. Ihrer Meinung nach ist es unverhältnismäßig, dass zahlreiche unverdächtige Menschen in den Fokus polizeilicher Ermittlungen geraten, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Der Bundestag hatte sich im Februar gegen Anträge von Linken und Grünen ausgesprochen, die Möglichkeit zur Funkzellenabfrage abzuschaffen oder einzuschränken. (jk)