E-Book-Rechtsstreit: US-Justizministerium widerspricht Apple & Co.

Im Rechtsstreit um Preisabsprachen auf dem E-Book-Markt hat das US-Justizministerium mit deutlichen Worten auf die Kritik an seiner außergerichtlichen Einigung geantwortet: Apples Einstieg habe sehr wohl den E-Book-Wettbewerb geschädigt.

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Das US-Justizministerium hat mit harschen Worten auf die Kritik an seinem Vorgehen in dem Rechtsstreit um wettbewerbswidrige Preisabsprachen bei E-Books geantwortet. Einzeln werden in dem ausführlichen Memorandum die Einwände von Apple, Penguin, Macmillan, Barnes & Noble sowie der American Booksellers Association zurückgewiesen. Verteidigt wird die außergerichtliche Einigung, in die die Verlage HarperCollins, Hachette und Simon & Schuster eingewilligt hatten. Darin hatten sie sich verpflichtet, aus dem Agenturmodell mit Apple auszusteigen und Händlern wieder selbst zu erlauben, welchen Preis sie für E-Books verlangen.

Bereits in der Einführung seines Memorandums macht das Justizministerium jetzt deutlich, was es von dem oft angeführten Argument halte, die Regierung verstehe nichts von der Neuartigkeit des E-Book-Geschäfts. Damit werde dann begründet, warum die Anwendung lange bestehender Regelungen gegen Preisabsprachen die Industrie ruinieren würde. Dem setzt das Justizministerium nun entgegen, solche Klagen über "ruinösen Wettbewerb" hätten zuvor schon Eisenbahnen, Verlage, Anwälte, Bauingenieure, Gesundheitsversorger und Ölkonzerne angestimmt. Immer wieder hätten die Gerichte aber abgelehnt, bestimmte Industriezweige vor dem Wettbewerb zu schützen.

Besonders bemerkenswert seien die Klagen angesichts der Tatsache unverkennbarer Nachteile für die Verbraucher. Die Verschwörer, so das Justizministerium weiter, hätten den ihrer Meinung nach "verdammten Preis von 9,99 US-Dollar" abgeschafft und sichergestellt, dass sich Apple nicht dem seiner Sicht nach unsinnigen Wettbewerb stellen musste.

Den vor wenigen Tagen eingereichten Protest Apples gegen die außergerichtliche Einigung, weist das Ministerium zurück. Apple habe kein Recht, seinen Mitangeklagten die unmittelbaren Vorteile aus der Einigung zu verweigern. Außerdem hätten all die Verträge Apples mit den Verlagen eine Kündigungsfrist von 30 Tagen gehabt, während die außergerichtlichen Einigung eine Kündigung bereits nach sieben Tagen verlange. Das sei kein prinzipieller Unterschied und die Kündigungen durch die drei Verlage würden deswegen keinen grundlegenden Vertragsrechte Apples verletzen.

Mit Penguin und Macmillan hatten auĂźerdem beide Verlage, die der auĂźergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt hatten, diese kritisiert. Penguin hatte argumentiert, dass entgegen der AusfĂĽhrungen des Justizministeriums die Preise fĂĽr E-Books nach dem Markteinstieg Apples nicht gestiegen seien. Diese Annahme sei jedoch falsch, widerspricht das Ministerium. Eine genaue Analyse zeige, dass der Preis fĂĽr E-Books von Penguin auf Amazon nach dem Umstieg auf das Agenturmodell um 17 bis 21 Prozent gestiegen sei.

Macmillan wiederum liefere keinen Beweis für seine Behauptung, dass die vorgeschlagene Regelung des US-Justizministeriums den Marktanteil von Amazon bei E-Books auf 90 Prozent katapultiere. Immerhin gebe es Konkurrenz von etablierten Unternehmen wie Barnes & Noble, Google, Apple und Sony. Das Amazon zu einem stärkeren Rivalen werden könnte, sei kein Argument, denn geschützt würden nicht Unternehmen vor dem Funktionieren des Marktes, sondern die Öffentlichkeit, wenn dieser versage.

Anfang August hatte sich schließlich auch der Buchhändler Barnes & Noble zusammen mit der American Booksellers Association gegen die Zielstellung des US-Justizministeriums gewandt. Dagegen hätten sie aber nur ein neues Argument ins Feld gebracht, so das Ministerium. Beide meinen, dass allein die große Zahl der bei Gericht eingegangenen Kommentare gegen die angestrebte Gerichtsentscheidung zeige, dass diese nicht im öffentlichen Interesse sei. Dem erwidert das US-Justizministerium nun, dass ein Großteil davon von Profiteuren des kritisierten Geschäftsgebarens stamme und demzufolge nicht die Öffentlichkeit repräsentiere. (mho)