EU-Gremien einig über 30-Milliarden-Fonds zum Netzausbau
Verhandlungsführer von Rat, Parlament und Kommission haben sich auf einen Haushaltsrahmen für die geplante "Connecting Europe Facility" verständigt. Enger verknüpft werden sollen damit Verkehrs-, Energie- und Breitbandnetze.
Die EU will den Netzausbau in den Mitgliedsstaaten weiter vorantreiben. Verhandlungsführer von Rat, Parlament und Kommission haben sich dazu laut einer Mitteilung der irischen Ratspräsidentschaft auf einen Haushaltsrahmen für die geplante "Connecting Europe Facility" in Höhe von knapp 30 Milliarden Euro verständigt. Mit dem für die nächsten sieben Jahre eingerichteten Fonds sollen die europäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetzwerke enger verknüpft und vor allem ländliche sowie entlegene Regionen besser angeschlossen werden.
Der irische Verkehrsminister Leo Varadkar bezeichnete das Vernetzungsvorhaben als Schlüsselinstrument für die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Erholung Europas. Vor allem Mitgliedsstaaten, die bislang von den großen Netzwerken in den drei Bereichen auf dem alten Kontinent isoliert seien, würden von den Geldspritzen profitieren. Er baut zudem auf zahlreiche Folgeinvestitionen aus der Wirtschaft. Dominique Riquet, eine der parlamentarischen Berichterstatterinnen, bedauerte dagegen, dass die Regierungen den Finanzrahmen "drastisch reduziert" hätten. So habe die Kommission ein Budget von 50 Milliarden Euro vorgeschlagen. Trotzdem sei das neue Instrument "entscheidend für die Zukunft der Union".
Noch unklar ist, welche Mittel aus dem Fonds in den Breitbandausbau fließen werden. Die für die Digitale Agenda zuständige Generaldirektion hatte im Februar beklagt, dass die EU-Staatschefs hier mit der Kürzung des Haushalts die Axt angelegt hätten und nur noch eine Milliarde Euro bis 2020 dafür zur Verfügung stünden. Zunächst seien sieben Milliarden vorgesehen gewesen. Mit dem neuen Budget kann nun vermutlich doch wieder etwas mehr staatliches Geld für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen ausgegeben werden. Der erzielte Kompromiss muss noch von einem Treffen des Ministerrats sowie in einer Plenarsitzung des Parlaments verabschiedet werden, was aber als Formsache gilt. (jk)