EU-Gutachter: E-Books dürfen höher besteuert werden als Gedrucktes
Zwischen digitalen und gedruckten Werken bestehe angesichts sehr unterschiedlicher Vertriebskosten ein großer Unterschied in der Förderbedürftigkeit, argumentiert Generalanwältin Juliane Kokott.
Digitale Bücher und Zeitschriften dürfen nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ausgenommen werden. Die derzeitige EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sei somit rechtens, befand die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott (Rechtssache C-390/15.
Die Regelung sieht vor, dass EU-Staaten für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden können. E-Books und andere digitale Werke müssen hingegen voll besteuert werden. Ausnahmen sind lediglich für digitale Bücher möglich, die auf einem festen Datenträger geliefert werden.
Unterschiedliche Förderbedürftigkeit
Zwischen digitalen und gedruckten Werken bestehe angesichts sehr unterschiedlicher Vertriebskosten ein großer Unterschied in der Förderbedürftigkeit, argumentierte Kokott. Außerdem stünden digitale und gedruckte Bücher am Markt nicht zwingend im Wettbewerb miteinander. Damit sei die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt.
Das polnische Verfassungsgericht hatte die Regelung angezweifelt. Der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts gilt als erster Hinweis auf die wahrscheinliche Positionierung des Gerichtshofes. In der Mehrheit der Fälle folgt dieser dem Gutachter. (anw)