EU-Kommission schraubt an "digitaler Agenda" 2010
Brüssel will im kommenden Jahr neue Finanzierungsmöglichkeiten für Breitbandnetze, einfachere Lizenzregeln für verwaiste Werke und die Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Online-Handel in Angriff nehmen.
Strategen der EU-Kommission haben sich für 2010 viel vorgenommen im Bereich Netzpolitik, wie am heutigen Donnerstag aus Brüsseler Kreisen zu hören war. Die Behörde will nach ihrer Neubesetzung im kommenden Jahr unter anderem neue Finanzierungsmöglichkeiten für Glasfasernetze schaffen sowie einfachere Lizenzregeln für "verwaiste" Werke und die Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Online-Handel in Angriff nehmen. Zudem soll die Einhaltung der Vorgaben zur Netzneutralität, die mit der lange umkämpften Novellierung des Regulierungsrahmens für den Telekommunikationsmarkt verknüpft sind, genau beobachtet werden.
Nicht zuletzt will die Kommission die Umnutzung der " digitalen Dividende" im Rundfunkspektrum, die vor allem zum Schließen "weißer Flecken" bei der Breitbandversorgung herangezogen werden soll, auf Ebene der Mitgliedsstaaten eng begleiten. Dabei wolle man nationale Versteigerungen entgegen anders lautender Berichte keinesfalls verzögern. Es dürften aber auch nicht bestehende Spektrumsaufteilungen im Mobilfunk über weitere Jahre hinweg wettbewerbswidrig zementiert werden. Brüssel wertet in diesem Sinne derzeit die Antwort der Bundesnetzagentur auf ihre kürzlich geäußerten Bedenken zum deutschen Auktionsplan und den damit verknüpften Überprüfungen der derzeitigen Allgemeinzuteilung der Frequenzen nicht vor 2015 aus.
Weiter treibt die Behörde die Frage um, wie der Glasfaserausbau und der Aufbau von "Next Generation Networks" flächendeckend vorangebracht werden kann. Dass sich tragbare Geschäftsmodelle für die Erschließung des Raums jenseits von Ballungsgebieten finden lassen, erscheint der Kommission unrealistisch. Man müsse daher über die Möglichkeit staatlicher Beihilfen jenseits der bereits verabschiedeten Leitlinien nachdenken. Vor allem seien Hilfestellungen für Kooperationen etwa zwischen Telecom-Unternehmen und lokalen Gas-, Strom- oder Wasserversorgen zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen zu unterstützen. Dazu müssten Wettbewerber aber trotzdem Zugang haben.
In punkto Netzneutralität halten Kommissionsexperten eine Festschreibung des Prinzips des offenen Internet in der deutlichen Form, wie sie derzeit die Federal Communications Commission (FCC) in den USA plant, nicht für nötig. Zum einen hätten Telcos jenseits des Atlantiks momentan noch mehr Möglichkeiten als ihre europäischen Pendants, bestimmte Dienste oder Inhalte bevorzugt über ihre Netze zu leiten. Zum anderen habe das Internet mit dem Telecom-Paket " Grundrechtscharakter" bekommen. Die Kommission werde daher in einen Jahr gemäß dem Auftrag des EU-Parlaments zunächst einen Bericht vorlegen. Dabei werde man vor allem die Mindeststandards im Auge behalten, die nationale Regulier zur Netzneutralität aufstellen könnten.
Den Prozess zur Reform des Copyrights zur leichteren Digitalisierung und Nutzung von Werken, für die kein Urheber mehr auffindbar ist oder die nicht mehr im Druck sind, hat die Kommission mit der Vorlage von Eckpunkten im Oktober gestartet. Sie hofft nun, dass das Thema von den einschlägigen Ministern der Mitgliedsstaaten im Wettbewerbs- und Kulturrat im Dezember nicht nur unter dem vielfach bemühten Motto "Was raubt uns Google" diskutiert wird. Die Brüsseler Behörde sieht den in den USA angestrebten Vergleich zwischen der Buchbranche und dem Suchmaschinenprimus zu Google Books als Anreiz, die Digitalisierung der europäischen Kulturschätze voranzutreiben.
Als weitere wichtige Fragen hat die Behörde unter anderem die Verbesserung des Datenschutzes im Internet, die Stärkung der Medienkompetenz und Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung der Online-Welt auf ihrer digitalen Agenda. (vbr)