EU-Kulturpolitiker fĂĽr Kompromiss bei Websperren
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat einen Änderungsantrag zum Richtlinienvorschlag zur besseren Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschlossen, wonach Blockaden von Webseiten nicht verbindlich werden sollen
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat am heutigen Mittwoch einen Änderungsantrag zum Richtlinienvorschlag zur besseren Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschlossen, wonach Blockaden von Webseiten nicht verbindlich werden sollen. Jeder Mitgliedsstaat müsste vielmehr Vorkehrungen zum "unverzüglichen Löschen" von Darstellungen "sexueller Handlungen an Personen unter 18 Jahren" im Internet auf Grundlage rechtsstaatlicher Maßnahmen treffen. Letztere sollen sicherstellen, dass das Entfernen "auf das unbedingt Notwendige beschränkt wird". Darüber hinaus soll die EU Löschbemühungen von Drittstaaten unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Europol und dem Meldestellenverbund INHOPE verstärken.
Anderweitige Maßnahmen wie Websperren obliegen laut dem Antrag den Mitgliedsstaaten. Voraussetzung für deren Anwendung soll sein, dass Löschanstrengungen nicht greifen, zusätzliche Mittel einem Richtervorbehalt unterliegen und die Betroffenen über die Gründe informiert werden sowie ihnen der Rechtsweg offen steht. Die federführende Berichterstatterin im Ausschuss, Petra Kammerevert (SPD), sieht den prinzipiell auch von der Bundesregierung unterstützten Kompromiss mit einem lachenden und einem weinenden Auge, da für ihren ursprünglichen Ansatz, gänzlich auf die "legal nicht anwendbaren" Sperren zu verzichten und allein das Löschen EU-weit zu regeln, im Vorfeld der Abstimmung keine Mehrheit zu organisieren gewesen sei. Das Votum der Kulturpolitiker gilt als Maßgabe für den federführenden Innenausschuss, der die Abgabe einer anderslautenden Empfehlung für das Plenum nun gut begründen müsste. (pmz)