EU-Länder einigen sich auf Eckpunkte der Datenschutzreform
Mit den Daten der Verbraucher lässt sich einiges anstellen. Die EU-Staaten haben sich nun auf neue Regeln für die Nutzung solcher Daten verständigt. Aus dem Parlament, das noch mitzureden hat, kommt Protest.
Die EU-Staaten sind sich über umstrittene neue Vorgaben zur Datennutzung im Rahmen der geplanten EU-Datenschutzreform einig geworden. Deutsche Standards bleiben dabei nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gewahrt. "Mit dieser Regelung werden wir dieses Niveau sicher halten", sagte er am Rande des Ministertreffens am Freitag in Brüssel. Die Einigung ist aber nur ein Teilschritt – die Staaten müssen sich am Ende mit dem Europaparlament verständigen.
Protest aus dem Parlament
Und aus dem Parlament kommt Protest. Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht etwa hält bereits die bestehende deutsche Gesetzgebung für wenig verbraucherfreundlich. Die Pläne der Minister würden nun auch zu einer Absenkung des europäischen Datenschutz-Niveaus führen, meint er.
Streitpunkt ist derzeit die sogenannte Zweckänderung. Dabei geht es um die Frage, ob Behörden und Unternehmen Daten auch für Zwecke verwenden dürfen, die die Verbraucher zuvor nicht genehmigt haben und auch um die Weitergabe an Dritte. "Derzeit muss man laut EU-Recht den Verbraucher bei jeder Zweckänderung erneut fragen: Ist das für dich in Ordnung?", erklärte Albrecht.
Berechtigtes Interesse?
Nach den Plänen der EU-Länder müssten "Unternehmen oder Behörden den Verbraucher nicht informieren, wenn sie begründen können, dass ihr Interesse überwiegt", sagt Albrecht. Für deutsche Verbraucher solle es Verbesserungen geben, betont hingegen de Maizière. Schon jetzt dürften in Deutschland Daten auch zu anderen Zwecken verarbeitet werden, wenn "ein berechtigtes Interesse daran" bestehe. Diese Bestimmungen würden nun "eher eingeschränkt".
Die Minister einigten sich auch darauf, welche nationalen Datenschutzbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen zuständig sein sollen. "In Zukunft gilt überall in Europa das gleiche Datenschutz-Recht", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). De Maizière erläuterte, deutsche Bürger oder Unternehmen könnten sich aber weiterhin "an einen deutschen Datenschutz-Beauftragten wenden und wenn (...) die europäische Entscheidung nicht gefällt, auch vor deutschen Gerichten klagen."
Riesenprojekt Datenschutzreform
Die Reform der geltenden EU-Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 ist ein Riesenprojekt, über das in Etappen verhandelt wird. Nach mehreren Jahren sollen die Beratungen zumindest unter den Staaten jetzt in die Schlussphase gehen. "Das macht es möglich, die Datenschutzreform 2015 abzuschließen", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Bei ihrem Treffen im Juni wollten die Minister zur Not auch in einer Nachtsitzung zuende verhandeln.
Danach müssen sich die Staaten allerdings noch mit dem Parlament einig werden. Knackpunkte sind dabei nach Einschätzung Albrechts neben der Weiterverarbeitung von Daten auch die genauen Rechte der Bürger und mögliche Sanktionen, falls diese verletzt werden. Er rechnet damit, dass neue Regeln ab dem Frühjahr 2018 gelten könnten. (vbr)