EU-Rat beschlieĂźt Auto-Notruf eCall
Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Neufahrzeuge bald mit einem Ortungssystem ausgerüstet werden sollen. Beim Datenschutz hat das Gremium etwas nachgebessert, die Übergangsfrist verlängert.
In einer Sitzung des Wettbewerbsrats haben EU-Minister der Mitgliedsstaaten am Montag einen Verordnungsentwurf für den seit 2013 geplanten Auto-Notruf eCall abgesegnet. Neufahrzeuge sollen demnach spätestens von 2018 an mit Ortungssystem ausgerüstet werden, mit dem sich ihre genaue Position bestimmen lässt. Ausgenommen bleiben individuelle Autotypen, die nicht in Serie gefertigt werden.
Das bordeigene Notrufsystem soll bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen, wenn die Airbags ausgelöst werden. Für einen zweiten Teil des Pakets, bei dem es unter anderem um die nötige Infrastruktur in den Leitstellen und die Mobilfunkversorgung geht, hatten die Mitgliedsstaaten bereits im März grünes Licht gegeben. Hier läuft die Frist für die Aufrüstung bis Oktober 2017.
Mit dem jetzt verabschiedeten Papier haben sich das EU-Parlament und der Rat beim Datenschutz einander angenähert. Ihren beiden Entwürfen nach müssen die EU-Länder sicherstellen, dass übermittelte Daten etwa zu Fahrzeugtyp, Treibstoff, Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition oder Fahrtrichtung ausschließlich für die Zwecke von eCall verwendet werden. Informationen dürfen nur erhoben werden, wenn sie für die Operation des Systems absolut nötig sind.
Rat will Ăśbergangsfrist, Parlament nicht
Weiter auseinander liegen die beiden Gremien in dem Punkt, wann die Regeln in Kraft treten sollen: Während die Abgeordneten Fahrzeuge von Oktober 2015 an mit eCall ausgestattet sehen wollen, will der Rat den Herstellern eine 36-monatige Übergangsfrist einräumen. Die Mitgliedsstaaten haben wegen Bedenken aus der Industrie zudem eine Bestimmung eingeführt, nach der Autoeigner auch Notrufsysteme von Drittparteien zusätzlich zu eCall einsetzen dürfen. Dazu kommt eine Klarstellung, dass neben Galileo und Egnos auch andere satellitengestützte Navigationssysteme erlaubt sind.
Die Parlamentarier drängen darauf, dass die benötigten Geräte und Dienste allen Autofahrern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Davon ist im Ratsentwurf keine Rede. Die noch unterschiedlichen Punkte sollen nun vom Rat mit Vertretern des frisch gewählten Parlaments und der noch zu bestimmenden neuen EU-Kommission verhandelt werden, bevor das Gesetzespaket zur endgültigen Abstimmung kommt. Befürworter des Systems gehen davon aus, dass dieses jährlich bis zu 2500 Menschenleben retten könnte. Kritiker plädieren für einen optionalen Einsatz, um die Eingriffe in die persönliche Freiheit der Betroffenen möglichst gering zu halten und eine unerwünschte Ortung und Profilbildung auszuschließen. (anw)