EU-Rat besiegelt neues Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada

Vertreter der EU und Kanadas haben einen überarbeiteten Vertrag zum Transfer von Flugpassagierdaten unterzeichnet. Die Informationen über Reisende können jenseits des Atlantiks fünf Jahre gespeichert werden.

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Die Weitergabe von Fluggastdaten aus der EU nach Kanada wird auf eine neue vertragliche Basis gestellt. Theodoros Sotiropoulos, der Ständige Vertreter Griechenlands bei der EU, hat im Namen des EU-Rates am Mittwoch in Brüssel gemeinsam mit Luc Portelance, dem Präsidenten der kanadischen
Grenzschutzbehörde CBSA, ein geändertes Abkommen zum Verarbeiten von Passenger Name Records (PNR) unterzeichnet.

Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen und auch besondere SpeisewĂĽnsche: Kanada darf Fluggastdaten von EU-BĂĽrgern fĂĽnf Jahre lang speichern.

Der Übereinkunft nach können berechtigte kanadische Behörden die begehrten Informationen, zu denen auch Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Speisewünsche gehören, fünf Jahre lang aufbewahren. Die Namen der Reisenden sollen nach 30 Tagen "maskiert" werden, weitere Teilangaben nach zwei Jahren. Auch enthaltene besonders sensible Daten etwa zu Rasse, politischen Meinungen, religiösen Überzeugungen, zu einer eventuellen Gewerkschaftsmitgliedschaft oder über den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung dürfen in Ausnahmefällen binnen 15 Tagen verwendet werden.

Allgemein können kanadische Polizei- und Sicherheitsbehörden PNR von Flügen aus Europa verarbeiten, wenn es um das Verhindern, Aufklären oder Verfolgen terroristischer Verbrechen oder schwerer transnationaler Kriminalität geht. Fallbezogen dürfen Stellen jenseits des Atlantiks die Daten aber etwa auch nutzen, um die Arbeit der öffentlichen Verwaltung zu kontrollieren oder Gerichtsanordnungen Folge zuleisten.

Die damals noch schwarz-gelbe Bundesregierung hatte voriges Jahr zahlreiche Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht. Sie bezeichnete dabei einzelne Klauseln als unverhältnismäßig. Mit ihren Änderungswünschen konnte sie sich aber größtenteils nicht durchsetzen. Die EU-Kommission hielt den Vorstoß für gelungen und sprach von einem "vernünftigen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und
Datenschutzbelangen". Der Ministerrat verweist nun in diesem Tenor auf eine "strenge Zweckbindung" und ein "robustes Datenschutzsystem".

Ein erstes PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada war 2006 in Kraft getreten. Das EU-Parlament hatte 2010 Nachbesserungen an diesem Vertrag sowie an ähnlichen Vereinbarungen mit Australien und den USA gefordert, die mittlerweile beide überarbeitet sind. Die Abgeordneten müssen der neuen Übereinkunft mit Kanada noch zustimmen; die Kritik aus ihren Reihen an der Initiative hielt sich bislang in Grenzen. Die Kommission arbeitet derweil an einer Blaupause für Verträge zum Transfer von Fluggastdaten auch in eine Reihe weiterer Drittstaaten. (axk)