Elektronische Personalausweise sollen auch im Ausland gelten

Die EU-Kommission möchte, dass die Online-Funktionen elektronischer Personalausweise auch im europäischen Ausland nutzbar werden.

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  • dpa

Verträge unterschreiben, den Wohnsitz ummelden, ein Konto eröffnen – das ginge auch online. Ein Ausweis mit Chipkarte macht es möglich. Die EU-Kommission möchte, dass elektronische Personalausweise auch im europäischen Ausland nutzbar sind. Einen entsprechenden Vorschlag will EU-Kommissarin Neelie Kroes am kommenden Montag vorlegen.

Zwar bieten neben Deutschland 14 weitere EU-Länder die Möglichkeit, sich online auszuweisen, darunter Italien, Spanien und Portugal. Doch der elektronische Identitätsnachweis (eID) lässt sich nicht ohne weiteres außerhalb des Herkunftslandes nutzen.

In Deutschland können sich Bürger seit Herbst 2010 einen elektronischen Personalausweis ausstellen lassen. Mit der Plastikkarte können sie zum Beispiel beim Online-Shopping ihr Alter nachweisen oder einen Blick aufs Rentenkonto werfen. 85 Dienstleister unterstützen das Projekt laut Bundesinnenministerium bisher in Deutschland. 13,5 Millionen Deutsche haben einen der neuen E-Persos. Doch nur 3,8 Millionen von ihnen haben die elektronischen Funktionen aktivieren lassen.

Für die Datensicherheit des elektronischen Identitätsnachweises sollen nach dem Willen der EU-Kommission auch bei dem neuen Gesetz die Länder zuständig bleiben, aus denen das System stammt. Auch die elektronische Signatur will die EU-Kommission grenzüberschreitend verwendbar machen. Zwar gibt es bereits seit zwölf Jahren ein EU-Gesetz dazu. Doch seitdem sind zum Beispiel neue Technologien hinzugekommen, die das alte Gesetz noch nicht vorsieht. ()