Ermittler setzten den großen Lauschangriff 2011 häufiger ein
Gerichte ordneten im vergangenen Jahr in zehn Verfahren ebenso viele Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung an, das BKA führte präventiv drei Lauschangriffe durch.
Im Jahr 2011 haben Gerichte in zehn Verfahren eine akustische Wohnraumüberwachung angeordnet. Darüber hinaus führte das Bundeskriminalamt (BKA) zur Gefahrenabwehr drei große Lauschangriffe in zwei Verfahren durch. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Unterrichtung (PDF-Datei) der Bundesregierung auf Basis einer Statistik des Bundesamts für Justiz hervor. Die Anzahl der Wanzeneinsätze bleibt damit zwar weiter auf niedrigem Niveau, legte im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich zu.
Für 2010 hatte die Justizbehörde zunächst die Genehmigung von vier großen Lauschangriffen in vier Verfahren bekanntgegeben. Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen meldeten inzwischen noch einschlägige Überwachungsaktivitäten in insgesamt vier weiteren Verfahren nach. 2011 liefen je zwei gerichtliche Vorgänge mit Lauschangriff in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ab, für Brandenburg und Niedersachsen werden je ein Verfahren ausgewiesen.
Anlass für die Strafverfolgungsmaßnahmen waren schwere Straftaten, darunter in drei Fällen die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie ebenfalls dreimal Mord und Totschlag. Als Grund für die Wohnraumüberwachungen zur Gefahrenabwehr werden länderübergreifende Gefahren des internationalen Terrorismus angegeben. Laut dem Papier verwanzten die Ermittler dabei im vergangenen Jahr insgesamt elf Privatwohnungen und drei "sonstige" Unterkünfte. Die einzelnen Überwachungen dauerten zwischen einem und 130 Kalendertagen an. Relevant für das Ermittlungsverfahren waren die Maßnahmen in acht Fällen, in fünf lieferten sie dafür keine Ergebnisse. (vbr)