Gegner der Vorratsdatenspeicherung ziehen vor österreichischen Verfassungsgerichtshof

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft gemeinsam mit dem GrĂĽnen-Justizsprecher Albert Steinhauser dazu auf, bei der Individualbeschwerde mitzumachen.

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Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zieht im Kampf gegen das anlasslose Datensammeln vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes. Dieser soll die zum 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären und aufheben. Der Verein ruft gemeinsam mit dem Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser dazu auf, bei der "Verfassungsklage" beziehungsweise Individualbeschwerde mitzumachen.

Die Kosten übernimmt der Verein. Erforderlich ist eine Vollmacht für den AKVorrat-Mitgründer und Anwalt Ewald Scheucher, die bis 18. Mai eingeschickt werden muss. Im Unterschied zur parallel laufenden Bürgerinitative beim Parlament muss der Mitbeschwerdeführer kein österreichischer Staatsbürger sein, aber in Österreich einen mobilen oder festen Internet- oder Telefonanschluss auf den eigenen Namen angemeldet haben.

Individualbeschwerden beim VfGH sind in Österreich nur zulässig, wenn eine Person durch die Verfassungswidrigkeit unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist und sofern die Norm "ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist" (Artikel 140 Absatz 1 B-VG). Diese Voraussetzungen werden vom VfGH streng geprüft, weshalb erfolgreiche Individualbeschwerden selten sind.

Dieses Problem haben die österreichischen Bundesländer nicht, da sie jedes Bundesgesetz abstrakt auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen dürfen. Die von der rechtsgerichteten Partei FPK geführte Kärntner Landesregierung hat schon am Dienstag beschlossen, beim VfGH einen Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Landesräte von SPÖ und ÖVP hatten gegen den Antrag gestimmt. (anw)