Geschworenengericht erklärt E-Mail-Patent von Bright Response für nichtig

Eine Jury an einem Bundesgericht in Texas hat eine Klage der US-Lizenzierungsfirma gegen Amazon, AOL, Google, Yahoo und andere Internetunternehmen wegen Patentverletzung zurückgewiesen.

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Eine Geschworenenjury eines Bundesgerichts in Texas hat eine Klage der US-Lizenzierungsfirma Bright Response gegen Amazon, AOL, Google, Yahoo und andere Internetunternehmen wegen Patentverletzung zurückgewiesen. Dies meldet die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die den gewerblichen Schutzanspruch bereits an ihren "virtuellen Pranger" für besonders schädliche Softwarepatente gestellt hatte. Demnach haben die Geschworenen drei der Ansprüche des US-Patents mit der Nummer 6,411,947 unter anderem deshalb für nichtig erklärt, weil es nicht neu und die Beschreibung mangelhaft sei. Insgesamt sei das Patent letztlich verworfen worden.

Das Patent des vormals unter den Namen Polaris IP firmierenden Klägers beschreibt ein Verfahren zur Analyse und Automatisierung des elektronischen Nachrichtenverkehrs. Es bezieht sich etwa auf die Weiterleitung von E-Mails auf Basis einer Inhaltsanalyse an die zuständigen Personen in einem Unternehmen oder den Versand von Standardantworten. Vergleichbare Verfahren werden schon seit längerer Zeit in vielen Firmen in der Kundenbetreuung verwendet. Bright Response sah das Patent unter anderem durch Google in den Analyse-Techniken für die Werbedienste Adwords und Adsense widerrechtlich genutzt, mit denen Surfern spezielle Online-Anzeigen serviert werden sollen. Yahoo habe den Schutzanspruch mit dem vergleichbaren Ansatz "Sponsored Search" verletzt, meinte die Firma. Die Jury konnte diesen Vorwürfe in ihrer Einschätzung (PDF-Datei) aber nicht folgen.

Die Empfehlung der Geschworenen muss von einem Richter noch bestätigt werden, sodass die EFF die von dem Patent ausgehende Gefahr noch nicht ganz gebannt sieht. Die Bürgerrechtler verweisen aber darauf, dass auch das US-Patentamt auf Antrag Googles eine erneute Überprüfung der Ansprüche durchführe; es sei absehbar, dass es das Schutzrechts einschränken werde. Falls der Patenthalter Einspruch erheben beziehungsweise in die Berufung gehe, will die EFF nach eigenen Angaben selbst alles daransetzen, dass die Ansprüche für nichtig erklärt werden. Die einfache Technik sei lange vor dem von Bright Response ins Spiel gebrachten Schutzrecht bekannt und in mehreren Produkten angewendet worden. (anw)