Gnadenfrist fĂĽr Megaupload-Datenbestand

Im Streit um die Löschung der Megaupload-Daten steht es unentschieden: Zwei Parteien dafür, zwei dagegen.

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Wie verschiedene US-Medien berichten, hat der Bezirksrichter Liam O’Grady die am Prozess gegen den Filehoster Megaupload beteiligten Parteien aufgefordert, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen. Das Unternehmen Carpathia Hosting hatte eine Entscheidung darüber beantragt, was mit den von Megaupload auf seinen Servern gespeicherten Daten geschehen solle.

Seit der Abschaltung von Megaupload im Januar muss Carpathia die Kosten für die Speicherung allein schultern und möchte die Daten am liebsten sofort löschen. Alternativ sollen interessierte Parteien den Bestand gegen Kostenersatz übernehmen oder die Kosten für die fortlaufende Speicherung tragen. Mark Zwillinger, Carpathias Rechtsvertreter, bezifferte in der gestrigen Verhandlung die monatlichen Kosten auf 37 000 US-Dollar.

Die Anwälte von Megaupload wollen die Löschung verhindern, da sie die Daten zum Beweis der Unschuld ihres Mandanten benötigen; der Dienst sei schließlich nicht ausschließlich für illegale Zwecke genutzt worden. Der Verteidiger Ira Rothken bot Richter O'Grady an, dass Megaupload sich um die Server kümmert.

Dem widersprachen aber die Klageführenden: Der Interessenverband der Filmindustrie (MPAA, Motion Picture Association of America) wollte ursprünglich die Daten erhalten, um eventuell Zivilklagen gegen einzelne Uploader anzustrengen. Doch nun scheint die MPAA ihre Taktik zu ändern: Inzwischen sei sie nur noch daran interessiert, dass die bei Megaupload gespeicherten Videos nicht erneut in Umlauf gelangen.

Auch das Justizministerium der USA (Department of Justice) hat der Löschung zugestimmt. Man habe die für die eigene Beweisführung nötigen Daten kopiert und weigere sich, die angesichts der zu erwartenden Prozessdauer enormen Speicherkosten den US-Steuerzahlern aufzubürden.

Julie Samuels, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), plädierte dagegen für den Erhalt. Sie erinnerte den Richter daran, dass von der Löschung auch unschuldige Dritte betroffen wären. So habe etwa der von der EFF vertretene Videojournalist Kyle Goodwin Sicherungskopien seiner Videos bei Megaupload gelagert, die er nun benötige.

O'Grady hat den Parteien zwei weitere Wochen gegeben, um eine Lösung zu finden. (ea)