Google News sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab
Online-Medien, die auch nach dem 1. August über Google News ihre Inhalte verbreiten möchten, müssen eine Einverständniserklärung abgeben.
Online-Medien, deren Nachrichten auch in Zukunft von Google News verbreitet werden sollen, müssen künftig dem Nachrichtenaggregator explizit ihr Einverständnis erklären. Google will sich damit vor den rechtlichen Unklarheiten des Leistungsschutzrechts schützen. Dieses auf Betreiben einiger großer Presseverlage entworfene Gesetz hat trotz heftiger Kritik aus der Netzgemeinde alle rechtlichen Hürden genommen und wird am 1. August in Kraft treten.
Google ist der Ansicht, dass News auch ohne Einwilligung der Urheber nicht gegen das neue Gesetz verstößt, möchte aber "vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind", so Gerrit Rabenstein von Google Deutschland in einer Mail an die betroffenen Verlage.
Google News wertet nach eigenen Angaben über 700 deutschsprachige Quellen aus. Diejenigen, die bis zum 1. August nicht hier ihr Einverständnis erklärt haben, wird Google nicht mehr in den Aggregator aufnehmen. Technische Voraussetzung ist es, sich zuvor mit den Webmaster Tools als Eigentümer der Website ausweisen. Nähere Informationen geben die FAQ und eine Seite über die technischen Details.
Das am 1. März vom Bundestag verabschiedete und drei Wochen später vom Bundesrat durchgewunkene Leistungsschutzrecht für Presseverleger räumt diesen das ausschließliche Recht ein, ihre Inhalte gewerblich im Internet zu verbreiten; ausgenommen bleiben nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte". Weil das Gesetz die Länge solcher "Snippets" nicht genau regelt, sehen Kritiker der als "Lex Google" verspotteten und selbst von manchen Nutznießern nicht unterstützten Regelung darin eine Einnahmequelle für Abmahnanwälte. Auch andere Online-Dienste haben bereits Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht gezogen. (heb)