Google News sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab

Online-Medien, die auch nach dem 1. August über Google News ihre Inhalte verbreiten möchten, müssen eine Einverständniserklärung abgeben.

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Von
  • Herbert Braun

Online-Medien, deren Nachrichten auch in Zukunft von Google News verbreitet werden sollen, mĂĽssen kĂĽnftig dem Nachrichtenaggregator explizit ihr Einverständnis erklären. Google will sich damit vor den rechtlichen Unklarheiten des Leistungsschutzrechts schĂĽtzen. Dieses auf Betreiben einiger groĂźer Presseverlage entworfene Gesetz hat trotz heftiger Kritik aus der Netzgemeinde alle rechtlichen HĂĽrden genommen und wird am 1. August in Kraft treten.

Google ist der Ansicht, dass News auch ohne Einwilligung der Urheber nicht gegen das neue Gesetz verstößt, möchte aber "vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind", so Gerrit Rabenstein von Google Deutschland in einer Mail an die betroffenen Verlage.

Google News wertet nach eigenen Angaben ĂĽber 700 deutschsprachige Quellen aus. Diejenigen, die bis zum 1. August nicht hier ihr Einverständnis erklärt haben, wird Google nicht mehr in den Aggregator aufnehmen. Technische Voraussetzung ist es, sich zuvor mit den Webmaster Tools als EigentĂĽmer der Website ausweisen. Nähere Informationen geben die FAQ und eine Seite ĂĽber die technischen Details.

Das am 1. März vom Bundestag verabschiedete und drei Wochen später vom Bundesrat durchgewunkene Leistungsschutzrecht fĂĽr Presseverleger räumt diesen das ausschlieĂźliche Recht ein, ihre Inhalte gewerblich im Internet zu verbreiten; ausgenommen bleiben nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte". Weil das Gesetz die Länge solcher "Snippets" nicht genau regelt, sehen Kritiker der als "Lex Google" verspotteten und selbst von manchen NutznieĂźern nicht unterstĂĽtzten Regelung darin eine Einnahmequelle fĂĽr Abmahnanwälte. Auch andere Online-Dienste haben bereits Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht gezogen. (heb)