Google legt Rechtsstreit mit Frankreichs Verlegern bei

Seit 2006 schwelte der Streit, ob Google vergriffene französische Bücher digitalisieren darf. Nun hat sich der Suchmaschinenkonzern mit den Verband der Verleger und dem der Schriftsteller geeinigt und ein Rahmenabkommen geschlossen.

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Suchmaschinenprimus Google hat sich im mehrere Jahre schwelenden Rechtsstreit um Buchdigitalisierungen mit den französischen Verlagen geeinigt. Das teilte das Unternehmen am Montag in einem Blogbeitrag mit. Dazu wurde ein Rahmenabkommen mit dem französischen Verlegerverband (SNE) und dem Schriftstellerverband (SGDL) geschlossen. Demnach darf Google Bücher, die nicht mehr gedruckt werden, für sein Projekt Google Books einscannen und vermarkten, wenn zuvor eine Erlaubnis mit dem Rechteinhaber ausgehandelt wurde.

Laut einem Bericht von The Bookseller äußerte Antoine Gallimard, Präsident des französischen Verlegerverbands, die Einschätzung, dass mit der Einigung die Wahrung der Urheberrechte garantiert sei. Dennoch würden die Verleger wachsam bleiben. Philippe Colombet, Manager in der französischen Google-Books-Abteilung, betonte die Freiheit der Verleger. Sie könnten entscheiden, ob Werke teilweise oder ganz von Google digitalisiert und verkauft werden dürften oder nicht. Die Erlöse aus Verkäufen würden laut Colombet geteilt, wobei ein auszuhandelnder Großteil den Verlagen zukomme.

Teil der Einigung ist auch, dass sich Google eigenen Angaben zufolge an den Kosten für die Entwicklung einer Datenbank beteiligt. Darin sollen Buchautoren und Rechteinhaber aufgelistet werden, um Urheberrechtsfragen schneller klären zu können. Ebenfalls wolle der Konzern Kulturprojekte des Schriftstellerverbands fördern. Details über die Höhe der zugesagten Summen wurden nicht genannt.

Google hatte Ende 2005 begonnen, auch in Europa Werke für Google Books einzuscannen, was Frankreichs Verlage nach und nach auf die Barrikaden brachte. Zunächst hatte eine große Verlagsgruppe geklagt, später hatten sich der Verlegerverband und der Schriftstellerverband angeschlossen. Moniert wurde, dass Google nicht nur gemeinfreie Werke, sondern ohne Erlaubnis auch eine Reihe noch urheberrechtlich geschützter Bücher eingescannt habe. 2009 wurde der Suchmaschinenkonzern zu Schadenersatzzahlungen verurteilt, 2010 konnte er die erste Einigung mit einem französischen Verlag erzielen.

Insgesamt ist Google Buchdigitalisierung nicht nur in Frankreich ein heißes Eisen: Erst kürzlich hatten US-amerikanische Richter die Einreichung einer Sammelklage dagegen zugelassen, was eine 2008 erreichte Einigung wieder in Frage stellen könnte. (axk)