Grünes Licht für Reform des Telekommunikationsgesetzes
Bundesrat und Bundestag haben im Vermittlungsausschuss ihren Streit um die künftige Regulierung des Telekommunikationsmarktes beigelegt. Damit ist der Weg frei für kostenlose Warteschleifen und einfachere Anbieterwechsel.
Bundesrat und Bundestag haben am Mittwoch im Vermittlungsausschuss ihren Streit um die künftige Regulierung des Telekommunikationsmarktes beigelegt. Die Länder hatten an der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor allem bemängelt, dass sie nicht an möglichen künftigen Erlösen des Bundes aus weiteren Frequenzversteigerungen der "digitalen Dividende" beteiligt werden. Generell wollten sie mehr Mitspracherechte bei der Frequenzvergabe. Der erzielte Kompromiss sieht laut einer Meldung des Bundesrates eine "intensivierte Zusammenarbeit" von Bund und Ländern bei der künftigen Spektrumplanung vor. So bedarf eine neue Frequenzordnung fortan der Zustimmung der Länderkammer.
Die Bundesregierung sicherte zudem in einer Protokollerklärung zu, bei der nächsten Vergabe beziehungsweise Versteigerung von Rundfunkfrequenzen mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten und halbe-halbe machen zu wollen. Bei der Förderung des Breitbandausbaus brachte der Vermittlungsausschuss dagegen wenig Neues. Klar war bereits, dass sich die Länder nicht für die von der Opposition geforderte Universaldienst-Verpflichtung für Provider einsetzen würden, alle Haushalte mit einem schnellen Internetzugang zu versorgen. Nun sollen allein gemeinsam mit der KfW-Bank Vorschläge entwickelt werden, um die bestehenden Breitband-Förderprogramme für Kommunen besser nutzbar zu machen. Im Herbst 2012 soll dieser Ansatz evaluiert werden.
Generell ist mit der Einigung der Weg frei für einige verbraucherrechtliche Verbesserungen, die im Vermittlungsverfahren nicht mehr zur Disposition standen. Warteschleifen bei Telefon-Hotlines müssen so nach einer einjährigen Übergangszeit weitgehend kostenfrei gestellt werden. Festnetzanschlüsse sollen künftig innerhalb eines Arbeitstages gewechselt werden können. Bei Call-by-Call-Gesprächen wird eine Preisansage verpflichtend. Anbieter von Ortungsdiensten müssen die Nutzer künftig per SMS informieren, wenn sie diese lokalisieren. Die Netzneutralität wird nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesregierung wird aber die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung eingeräumt, um "die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen".
Die grüne Sprecherin für Medienpolitik im Bundestag, Tabea Rößner, wertete den Kompromiss als gutes Ergebnis für den Rundfunk, da die Länder bei der Frequenzverteilung dessen Interessen besonders verträten. Insgesamt weise das TKG aber nach wie vor zahlreiche Mängel etwa in verbraucher- und datenschutzrechtlicher Sicht auf. Die Vollversammlungen von Bundestag und Bundesrat müssen das Resultat des Schlichtungsgesprächs noch absegnen, was aber als Formalsache gilt. In beiden Häusern steht die Novelle voraussichtlich noch in dieser Woche zum Durchwinken an. (vbr)