HP muss italienischem PC-Käufer Kaufpreis für Microsoft-Software rückerstatten

Ein PC-Käufer, der kein Windows und Works nutzen will und deshalb den Endnutzer-Lizenzvertrag ablehnt, darf den Kaufpreis für diese Software zurückverlangen.

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Von
  • Andreas Wilkens

Ein italienischer PC-Käufer darf zu Recht vom Hersteller seines Geräts die Rückerstattung des Kaufpreises für Microsoft-Software verlangen, die zusammen mit dem PC ausgeliefert wurde, aber von ihm nicht genutzt wird. Das hat ein Gericht in Florenz entschieden (PDF-Datei). Nach Darstellung des Klägers, die auf der Website der italienischen Verbraucherschützer Associazione Diritti Utenti e Consumatori (ADUC) veröffentlicht wurde, war dem Endbenutzer-Lizenzvertrag von Microsoft (EULA) zu entnehmen, dass sich jemand, der dem Lizenzvertrag nicht zustimmt, wegen der Rückerstattung an den PC-Hersteller wenden solle. Das war in diesem Fall Hewlett-Packard. Das Gericht entschied, HP müsse für Windows XP 90 Euro und für das ebenfalls nicht genutzte Windows Works 8 50 Euro rückerstatten.

Der Käufer hatte im September 2005 ein Compaq-Notebook von HP erworben, auf dem die Microsoft-Software vorinstalliert war. Da er diese nicht zu nutzen gedachte, schrieb er HP wegen der Rückerstattung an. Das Unternehmen lehnte sie ab, da die Hardware mit der Software gekoppelt sei. Daraufhin ging der Käufer vor Gericht. Dort scheiterte HP mit dem Argument, die Lizenzbedingungen seien einseitig von Microsoft vorgegeben. Das Gericht war der Ansicht, HP müsse von diesen Bedingungen wissen, denn sie seien vermutlich Gegenstand von Vereinbarungen zwischen HP und Microsoft. Für das Gericht war auch unerheblich, dass auf dem Markt auch Computer ohne Betriebssystem erhältlich sind.

Das Ende September veröffentlichte Urteil, das nun in italienischen Medien kursiert, schließt sich an eine Entscheidung aus Frankreich an, die jüngst bekannt wurde. Hier urteilte ein Gericht, dass Acer nicht nur die freiwillig angebotenen 30 Euro, sondern den vollen Kaufpreis für die zusammen mit einem Notebook ausgelieferte, aber vom Käufer nicht genutzte Software zahlen muss. HP war Ende vergangenen Jahres auch eines der Ziele der französischen Organisation UFC-Que Choisir, die sich dafür einsetzt, Computer ohne vorinstallierte Software auszuliefern. Aus Deutschland sind derartige Urteile noch nicht bekannt geworden. Die Süddeutsche Zeitung erwähnte vor einem Monat aber einen Kunden, der im März bei Dell Deutschland ein Notebook bestellt und das vorinstallierte Windows durch Linux ersetzt habe. Dieser habe dafür und für ein weiteres ungenutztes Microsoft-Programm 78 Euro gutgeschrieben bekommen. (anw)