Hadopi-Behörde: Kurz vor dem Exitus noch die erste Websperre
Seit über 3 Jahren gibt es die Anti-Piraterie-Behörde Hadopi in Frankreich – und erst jetzt wurde ein verwarnter Nutzer auch mit einer Websperre belegt. Dabei steht die Behörde eigentlich kurz vor der Abwicklung.
Kurz vor dem Aus für Frankreichs Anti-Piraterie-Behörde Hadopi können die Piratenjäger nun doch noch ihre erste Websperre vorweisen. Der Urheberrechtssünder muss laut Bericht des französischen IT-Magazins PC Inpact 600 Euro Strafe zahlen und darf für 15 Tage nicht ins Internet.
Allerdings solle der entsprechende Provider dem Delinquenten weiterhin Zugänge zu E-Mails, Messengern und VoIP offenhalten. Noch läuft allerdings die Zehntagesfrist, innerhalb der der Betroffene Einspruch gegen den Gerichtsbeschluss eingelegen kann. Der Filesharer soll laut eines zitierten Behördensprechers lediglich ein oder zwei Werke verbreitet haben. Auf Warnungen seitens Hadopi habe die Person nicht reagiert.
Die Websperren-Premiere kommt zu diesem Zeitpunkt überraschend: Hadopi steht kurz vor der Abwicklung. Bei einem Treffen in Schweden Ende Mai bestätigte die für digitale Fragen zuständige Ministerin Fleur Pellerin die baldige Schließung der Behörde. Dabei wandte sie sich auch gegen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen. Den Zugang zum Internet zu beschneiden sei, als wolle man den Wasserzugang kappen, betonte Pellerin.
Die 2010 eingesetzte Hadopi-Behörde hat bislang die Aufgabe, Urheberrechtssündern im Netz mit dreifach "abgestuften Erwiderungen" zu begegnen. Wiederholungstätern droht dabei gemäß dem Prinzip "Three Strikes" die Sperre des Netzzugangs.Die bisherige Bilanz wirkt mager: Neben der aktuellen Sperre seien gerade einmal drei weitere Gerichtsverfahren gegen Urheberrechtssünder seit 2010 durch Gerichtsurteile abgeschlossen worden. Kritiker hielten dem Kosten von 12 Millionen Euro für 60 Hadopi-Mitarbeiter entgegen.
Das Ende von Hadopi bedeutet in Frankreich allerdings nicht unbedingt das Ende der „Three-Strikes“-Politik. Ein dem Parlament vorgelegter Bericht empfiehlt die Beibehaltung der Verwarnungsstufen, wobei Geldstrafen die Sperren ersetzen sollen. (axk)