Haftstrafen im Osnabrücker Dialer-Prozess [Update]

Die verbliebenen zwei Angeklagten im Prozess um illegale Internet-Einwahlprogramme (Auto-Dialer) wurden zu vier Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im bislang größten Prozess um Internetkriminalität in Deutschland hat das Osnabrücker Landgericht am Mittwoch Gefängnisstrafen verhängt. Einer von zwei noch verbliebenen Angeklagten in dem Prozess um illegale Internet-Einwahlprogramme wurde wegen bandenmäßigen Betrugs und Computerbetrugs zu vier Jahren Haft, ein weiterer Angeklagter zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre beziehungsweise viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

Vom Juli 2002 bis September 2003 haben die Verurteilten illegale Einwahlprogramme auf Pornoseiten im Internet versteckt und damit einen Schaden von mindestens zwölf Millionen Euro verursacht, hielt das Gericht laut dpa in seinem Urteil fest. Die Verteidigung der beiden Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert, da der Staatsanwaltschaft weder der Nachweis des Betrugs noch des Computerbetrugs gelungen sei. Auch sei die von der Anklagebehörde vorgetragene Schadenssumme von zwölf Millionen Euro durch die Dialer nicht plausibel.

Den insgesamt vier Angeklagten wurde vorgeworfen, von Juli 2002 bis September 2003 auf Sexseiten im Internet Autodialer versteckt zu haben. Teilweise hätten die Programme auch die Sicherheitseinstellungen der Computer verändert, sodass die Nutzer nichts von den heimlich installierten Dialern bemerken konnten. Zwei der Angeklagten waren im Juni zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, ihren Aussagen sei es zu verdanken gewesen, dass das Verfahren überhaupt erst ins Rollen kam, hatte Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski in seinem Plädoyer betont.

Die Männer hätten zunächst mit legalen Einwahlprogrammen Geschäfte gemacht. Als jedoch im Sommer 2002 der Markt zusammengebrochen sei, hätten die Angeklagten mehr und mehr auf illegale Programme gesetzt. Die Dialer seien so gestaltet gewesen, dass nicht nur die Benutzer nichts merken konnten, sondern auch so, dass ihre Spuren auf den befallenen Rechnern automatisch verwischt wurden, sagte Lewandrowski. Es habe sich um ein "pervertiertes System mit höchster Heimtücke" gehandelt. Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft dagegen vor, entlastendes Material bewusst vernachlässigt zu haben. So sei die Anklage davon ausgegangen, dass sämtliche Dialer illegal waren, obwohl längst nicht alle sichergestellten Festplatten überprüft worden seien.

[Update]:
Die Verurteilten hätten über die von ihnen gegründeten und kontrollierten Firmen zwar zunächst legale Einwahlprogramme verwendet. Die Dialer genannten Programme seien dann aber gemeinschaftlich aus Geldgier von illegalen Autodialern ersetzt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Temming laut dpa in seiner Urteilsbegründung. Die Programme seien so manipuliert worden, dass die Internetnutzer nicht über die zum Teil erheblichen Einwahlkosten informiert worden seien. Die Autodialer hätten zudem Dateien an den Computern der Internetsurfer manipuliert. Damit seien die Sicherheitsvorkehrungen der Rechner ausgehebelt worden. Gleichzeitig sollten die Spuren der Autodialer auf den Rechnern vertuscht werden. "Es hat etwas von Heimtücke", betonte Temming. Nach seinen Worten sind mindestens 100.000 Surfer betrogen worden.

Obwohl das Gericht in weiten Teilen der Urteilsbegründung der Staatsanwaltschaft folgte, konnte sich die Anklagebehörde bei der Strafzumessung nicht durchsetzen. Der Staatsanwalt hatte sechs und viereinhalb Jahre Haft gefordert und gleichzeitig einen so genannten erweiterten Verfall in Höhe von sieben Millionen Euro und 750.000 Euro beantragt. Das hätte in der Praxis bedeutet, dass den Verurteilten zusätzlich zur Haft noch Geldzahlungen in dieser Höhe auferlegt worden wären. Das sei aus Sicht der Kammer juristisch aber nicht möglich gewesen, sagte der Vorsitzende.

In ersten Reaktionen zeigten sich Ankläger und Verteidiger unzufrieden mit dem Urteil. Während die Anwälte bemängelten, dass dieses Urteil zu weit von den bereits verhängten Bewährungsstrafen abweiche, ist die Strafe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu gering. Möglicherweise werden alle Parteien das Urteil in einer Revision vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

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(jk)