Handy am Steuer: Auch Wegdrücken von Anrufen ist verboten
Autofahrer, die zum Mobiltelefon greifen, um es auszuschalten oder einen Anruf abzulehnen, können laut Urteil des OLG Köln genauso belangt werden wie Fahrer, die unterwegs mit dem Handy am Ohr erwischt werden.
Wer am Steuer des Autos sitzt und während der Fahrt einen Handyanruf "wegdrückt", verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und muss genauso mit einer Geldbuße rechnen wie Fahrer, die unterwegs mit dem Handy am Ohr erwischt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az. III-1 RBs 39/12) weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin.
Demzufolge hat der betroffene Autofahrer wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" einen Betrag von 50 Euro zu zahlen. Unstreitig saß der Verurteilte am Steuer und hielt während der Fahrt ein "silbernes Handy", auf das er laut OLG "mit dem Daumen drückte". Der Fahrer verteidigte sich damit, dass in diesem Fall von einer verbotenen "Benutzung" des Handys keine Rede sein könne. Schließlich habe er durch Drücken der Taste fürs Auflegen oder Abschalten des Handys gerade das Gegenteil einer Benutzung erreicht – nämlich kein Gespräch zu führen.
Dem widersprachen die Richter: Auch diese Bedienung per Hand habe einen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons und sei während der Fahrt als verbotene Benutzung zu werten – wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage. Laut § 23 StVO Absatz 1a ist dem Fahrer die "Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält" – außer der Wagen steht und der Motor ist ausgeschaltet. (ssu)