Irischer Provider UPC setzt sich gegen Musikindustrie durch
Der irische High Court hat eine Klage von vier großen Plattenlabels zurückgewiesen, mit der diese den Kabelnetzbetreiber zum Sperren von Internetzugängen und zum Blockieren von Webseiten zwingen wollten.
Der irische High Court hat eine Klage von vier großen Plattenlabels und ihres Dachverbands IRMA (Irish Recorded Music Association) zurückgewiesen, mit der diese den Provider UPC zum schärferen Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen zwingen wollten. Die Branchenvereinigung wollte im Namen der Branchengrößen Warner, Sony, Universal und EMI erreichen, dass der Kabelnetzbetreiber ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Copyrightverstöße mit Sanktionen bis zu Zugangsperren einrichten sollte. Zudem sollte der Provider Filesharing-Seiten blockieren. Das Gericht hält solche Maßnahmen laut Medienberichten für nicht mit dem geltenden Recht vereinbar.
Der zuständige Richter befand zwar, dass die von ihm zuvor bereits als "Plage" bezeichnete "Internetpiraterie" das Geschäft der Plattenfirmen unterwandere. Sie mache auch die Möglichkeit der Kreativen zunichte, ein geregeltes Auskommen zu erzielen, und zerstöre eine wichtige einheimische Industrie. Zugleich schätzte er, dass viele der rund 150.000 irischen UPC-Kunden sich illegal Musik aus dem Internet besorgten. Es gebe in Irland im Unterschied zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien aber keine gesetzliche Basis für Websperren oder ein "Three Strikes"-System, hielt der Richter in seinem am Montag veröffentlichten Urteil fest. Eine Berufungsmöglichkeit für die Musikindustrie ließ er offen.
Zugleich meinte der Richter einerseits, dass Irland noch nicht alle Vorgaben des EU-Rechts erfülle, indem es keine gesetzliche Bestimmung für den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet geschaffen habe. Andererseits verweist der Jurist auch auf die jüngste Novellierung des Brüsseler Telecom-Pakets, das ein ordentliches Verfahren und einen Gerichtsbeschluss erforderlich mache, bevor eine Zugangssperre verhängt werden kann. Die neuen EU-Regeln schreiben ein "Three Strikes"-Modell im Kampf gegen Copyrightverstöße nicht vor, schließen entsprechende nationale Ansätze aber auch nicht ganz aus.
Die Entscheidung dürfte sich auch auf Rechtsstreitigkeiten der IRMA mit anderen Providern auswirken. Der größte irische Zugangsanbieter, Eircom, verpflichtete sich im vergangenen Jahr im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, den Zugang zur Pirate Bay zu blockieren und ein System für Internetsperren zu implementieren. Dieses befindet sich derzeit im Probebetrieb, scheint gemäß dem aktuellen Urteil aber nicht mit dem irischen Recht vereinbar. Die Vermittlungsgespräche, auf die sich andere auf der Insel tätige Anbieter wie 3 Ireland, Meteor, Telefónica/O2 und Vodafone eingelassen haben, dürften durch die Ansage des High Court genauso eine neue Richtung einschlagen wie das noch laufende Verfahren der IRMA gegen BT Ireland. (vbr)