Justizministerin will scharf gegen Telefonbetrug vorgehen

Seit einem Jahr sind unaufgeforderte Werbeanrufe ebenso verboten wie die Unterdrückung der Rufnummer bei solchen Anrufen. Dennoch laufen bei der Bundesnetzagentur mehr Beschwerden über Telefonbetrüger ein als je zuvor. Die Strafverfolgung ist schwierig.

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Von
  • dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Telefonbetrügern das Handwerk legen. Falsche Gewinnversprechen von Betrügern am Telefon seien "ganz klar" strafbar, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Die Bundesministerin forderte von ihren Länderkollegen rasche Aufklärung, warum die Täter bislang kaum zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Zahl betrügerischer Telefonanrufe nimmt drastisch zu, hatte die Zeitung unter Berufung auf einen Bericht der Bundesnetzagentur berichtet. Dort erstatteten immer mehr geschädigte Bürger Anzeige. Polizei und Justiz griffen demzufolge nur selten durch. Selbst bei großen Betrugsfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt", viele Ermittlungsverfahren würden "sanktionslos" eingestellt. Nicht nur beim Telefonbetrug habe die Bundesnetzagentur eine deutliche Zunahme verzeichnet, sondern auch bei unerlaubten Werbeanrufen, hieß es. Sie sind – im Gegensatz zum Telefonbetrug – keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Vor einem Jahr hatte die große Koalition die Vorschriften verschärft. Seitdem müssen Firmen, die Kunden ohne Erlaubnis anrufen, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bis zu 10.000 Euro werden fällig, wenn die Anrufer ihre Telefonnummer unterdrücken und damit eine Identifikation verhindern. Das damals verabschiedete Gesetz wird derzeit im Bundesjustizministerium auf seine Wirksamkeit überprüft. "Wenn sich bei der Evaluierung herausstellt, dass das Gesetz zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung ist in der Praxis kompliziert, sagte René Henn von der Bundesnetzagentur dem Tagesspiegel. Vor allem sollten Verbraucher möglichst viele Details notieren ­ "wer hat angerufen, von wo, wann klingelte es und was hat der Anrufer gesagt?" Dann müsse die Agentur unter anderem klären, ob nicht doch eine Einwilligung des Kunden vorliegt. (jk)