Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"?
Über Weihnachten herrschte in Deutschland höchste Aufregung um einen Kinderporno-Skandal von gigantischen Ausmaßen: Gegen 12.000 Verdächtige wurde ermittelt. Doch viel herausgekommen sei dabei nicht, kritisieren einige Ermittler.
Riesenskandal oder Totalflop – die Bewertungen über die ominöse "Operation Himmel", eine bundesweite Ermittlung gegen mutmaßliche Nutzer von Kinderpornografie, gehen auseinander. Dessen ungeachtet schlug die Meldung von "Ermittlungen in einem Großkomplex" gegen insgesamt 12.000 Verdächtige in der nachrichtenarmen Zeit um die Weihnachtsfeiertage 2007 medial wie eine schmutzige Bombe ein. Das Leitmedium Spiegel Online glaubte zu wissen, dass ganz Deutschland an diesem Heiligabend "schockiert" von diesem "riesigen Kinderporno-Skandal" unterm Weihnachtsbaum sitzt. Über die Feiertage schaukelt sich die mediale Erregungswelle dann weiter hoch. Doch die allgemein dünne Faktenlage vermochte die sensationsheischenden Meldungen kaum zu tragen.
Noch im alten Jahr lassen Ermittler und Staatsanwälte die erste Luft aus der Skandalblase: In Köln dürften von 500 Verfahren beinahe alle eingestellt werden, schätzt der zuständige Staatsanwalt. Wenig später stellt er die Ermittlungen ein – komplett. Ähnliches hört man auch von anderen Staatsanwaltschaften: In Bielefeld wurden ebenfalls alle 400 zu dem Ermittlungskomplex gehörenden Verfahren eingestellt. Die Operation "Himmel" habe einen "irren Verwaltungsaufwand für fast gar nichts produziert", kritisierte ein Strafermittler aus Westfalen im Spiegel. Auch Ermittler in anderen Bundesländern beklagen zu viele schwache Fälle.
Doch nicht alle Beteiligten wollen von einem Fehlschlag sprechen. Die Aktion sei "kein Schlag ins Wasser" gewesen, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegenüber heise online. Von den 120 dort aufgelaufenen Verfahren seien 20 schnell eingestellt worden. Bei dem Rest habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, der zu weiteren Ermittlungen und Durchsuchungen geführt habe, bei denen auch Rechner beschlagnahmt wurden. Das deckt sich mit Angaben aus Ermittlungskreisen, nach denen über 80 Prozent der insgesamt 1700 in Baden-Württemberg anhängigen Verfahren weiter verfolgt wurden.
Die genauen Hintergründe der "Operation Himmel" sind bisher ebensowenig öffentlich geworden wie eine vollständige Erfolgsstatistik – noch laufen zahlreiche Verfahren. Nach der ganzen medialen Aufregung halten sich die eingeweihten Stellen mit Auskünften strikt zurück. Das LKA Berlin, Ausgangspunkt der Aktion, verweist auf die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Die mauert und sagt zu "Himmel" auf Anfrage von heise online nichts – "laufende Ermittlungen". Die Kollegen in Hannover (in Niedersachsen sind rund 1000 Verfahren in den Amtsstuben gelandet) scheinen ebenfalls ein Schweigegelübde abgelegt zu haben. Auch bei anderen Staatsanwaltschaften hört man: Zuständig sind die Berliner.
Etwas einsilbig gibt sich auch der sonst wenig öffentlichkeitsscheue Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Sachsen-Anhalt. Er hat nach dem Presserummel die meisten Prügel eingesteckt. Kollegen rüffelten den Hallenser Experten, weil er die Aktion den Medien gesteckt und damit die Ermittlungen gefährdet haben soll. Unter Berufung auf Vogt berichtet der Radiosender MDR Info an Heiligabend ebenso wie die Mitteldeutsche Zeitung, die ihre Meldung bundesweit per Pressemitteilung verbreitete. Vogt hält dagegen, lediglich eine Presseanfrage bestätigt zu haben und darüber hinaus keine Details verraten zu haben, die nicht Bestandteil der Anfrage gewesen seien. Er kann die öffentliche Kritik an der Effektivität der Aktion "überhaupt nicht verstehen", sagt er gegenüber heise online. Der Hallenser Oberstaatsanwalt, der auch an der nicht weniger kritisch bewerteten Operation "Mikado" maßgeblich beteiligt war, ist "hochzufrieden" mit den Ergebnissen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Die "Operation Himmel" läuft schon seit vielen Monaten. Bereits im April vergangenen Jahres erwähnen die Berliner Morgenpost und der Tagesspiegel den Codenamen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen vier Berliner Polizisten. Die Neue Westfälische berichtet Anfang Dezember – zwei Wochen vor dem MDR – von der Aktion und rund 800 Verdächtigen in Ostwestfalen-Lippe. Die in Bielefeld erscheinende Zeitung erwähnt dabei auch den Namen des Berliner Internetanbieters, dessen Hinweis die Operation "Himmel" ausgelöst haben soll: Strato. In der Tagesschau-Berichterstattung vom 25. Dezember ist zwar nur von einem Berliner Internetanbieter die Rede, im Bild ist dazu aber der Firmensitz der Strato zu sehen. Der Webhoster erklärt dazu zwei Tage später, "im vorliegenden Fall nicht der Informant gewesen" zu sein. Doch laut Verfahrensunterlagen, die heise online auszugsweise vorliegen, hat die Strato Medien AG kinderpornografisches Material auf ihren Servern gefunden und dies den Ermittlern schon im Mai 2006 mitgeteilt.
Nach Informationen von heise online handelte es sich bei dem gemeldeten Material nicht um ein Portal oder einen geschlossenen FTP-Server. Vielmehr soll es sich um ein Fenster mit teilweise kinderpornografischen Aufnahmen handeln, das per Link im Umfeld eindeutiger und grenzwertiger, aber noch legaler Porno-Angebote aufgerufen wurde. Auf der Seite sollen neben zwar geschmacklosen, aber nicht zwingend verbotenen "Posing"-Aufnahmen auch eine Handvoll tatsächlich kinderpornografischer Bilder angezeigt worden sein, die laut Akten auf einem Server des Berliner Anbieters lagen. Posing-Bilder, also Nacktaufnahmen von Kindern, gelten nach einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 570/05) meist nicht als Kinderpornografie.
Wie viele der insgesamt über 500 verschiedenen Bilder, die die Grundlage der Ermittlungen bildeten, tatsächlich strafrechtlich relevant sind, darüber gehen die Meinungen der Ermittler auseinander. Laut Aktenvermerk gingen die Beamten zunächst davon aus, dass etwa 160 der Bilder strafrechtlich bedenklich sein könnten. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden schließlich 29 Bilder als eindeutig kinderpornografisch eingestuft. Andere Ermittler sprechen von nur sechs oder sieben relevanten Bildern. Die Kölner Staatsanwälte und andere Kollegen im Bundesgebiet sehen das offenbar anders. "Die Bilder, die wir gesichtet haben, erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, um als Kinderpornographie zu gelten", sagt der Kölner Staatsanwalt Rainer Wolf gegenüber heise online und stellt damit die gesamte Aktion in Frage.
Die Vermischung mit nicht strafbarem Bildmaterial erklärt offenbar auch die große Zahl der Verfahren. Die Ermittler hatten zwei Domains im Visier, von denen die Bilder ausgeliefert wurden. Über die eine griffen laut Aktenvermerk während eines Monats über 300.000 Besucher zu, während für die andere in zwei Tagen 92.000 Nutzer aus über 150 Ländern protokolliert sind. Aus den Zugriffen destillierten die Ermittler rund 12.000 Verfahren. Zum Vergleich: Bei der internationalen Fahndung unter dem Codenamen "Mikado", bei der 22 Millionen Kreditkartenrechnungen auf Zahlungen für eine geschlossene Kinderporno-Site überprüft wurden, wurden lediglich 322 Verdächtige in Deutschland ermittelt.
Viele der im Rahmen von "Himmel" verdächtigten 12.000 Surfer blieben offenbar nur kurz – teilweise wenige Sekunden – auf der Seite. Ermittler gehen daher davon aus, dass Personen, denen anhand der Abrufe über ihre IP-Adresse nur eine kurze Verweildauer nachgewiesen werden konnte, eher zufällig auf das Angebot gestoßen sein dürften. Erst wenn die IP-Protokolle auf einen längeren Aufenthalt und den Download mehrerer Bilder schließen lassen, wurden die Ermittlungen fortgeführt. Ebenso spielt eine Rolle, ob nur kleine Vorschaubilder angezeigt wurden oder auch Großbilder angesehen wurden. Die Grenzwerte, die über Einstellung oder Hausdurchsuchung entscheiden, variieren offenbar je nach zuständiger Behörde.
Für einige Staatsanwälte ist das Betrachten von Posing-Bildern offenbar schon ein ausreichender Grund, weiter zu ermitteln. "Wer sich solche Bilder über einen längeren Zeitraum anschaut, der hat ein weitergehendes Interesse", sagt ein Sprecher der Paderborner Staatsanwaltschaft in der Neuen Westfälischen. Aus den Einträgen in den Logs ließen sich möglicherweise Hinweise auf das Surfverhalten der Beschuldigten ziehen, heißt es dazu auch in den Unterlagen. Anhand der Referrer könne man feststellen, über welche Adressen die Verdächtigen gekommen seien, erklärt Staatsanwalt Vogt. Für ihn sind das Indizien. Er sieht sich durch seine Ermittlungsergebnisse bestätigt und verweist auf dutzende Geständnisse, einige Strafbefehle und eine erste Verurteilung in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das wirft die Frage auf, ob gewisse Präferenzen für abstoßende, aber nicht strafbare Inhalte einen ausreichenden Grund für eine Ermittlung und eine Hausdurchsuchung liefern. Während das nach moralischen Maßstäben unter Umständen schnell und eindeutig beantwortet werden kann, ist die juristische Beurteilung schwieriger – noch: Im Bundestag liegt ein Gesetzentwurf, der derzeit nicht strafrechtlich relevante Posing-Bilder künftig unter Strafe stellen soll. Für die Operation "Himmel" gilt das noch nicht. Zumindest die Kölner Staatsanwälte sind daher zu einer eindeutigen Bewertung gekommen. Woanders werden die Richter entscheiden müssen. (vbr)