Kommission für Jugendmedienschutz rügt zehn Verstöße im TV und im Internet
In ihrer Quartalsbilanz führt die KJM fünf Verstöße durch Web-Angebote und fünf durch unzulässige Ausstrahlungen im Privatfernsehen auf.
Zehn Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im ersten Quartal festgestellt. Davon kommen fünf aus dem Rundfunk- und fünf aus dem Telemedienbereich, heißt es in einer Mitteilung der KJM. Darunter sind drei Web-Angebote mit einfacher Pornografie und zwei aus dem rechtsextremen Bereich; sie zeigen verfassungswidrige Kennzeichen.
In neun Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die jugendschutzrelevanten Web-Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt wurden, es sich nicht um ein absolut unzulässiges Angebot gehandelt habe – wie zum Beispiel die Darstellung verfassunswidriger Kennzeichen – und keine Wiederholungstäter am Werk waren. Weil Angebote im Netz anders als Rundfunksendungen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert. In 51 Fällen beantragte sie im ersten Quartal bei der BPjM, ein Telemedienangebot zu indizieren – meist Web-Angebote mit pornografischen Darstellungen.
Im Rundfunkbereich sah die KJM im Fall des Vampirfilms "Blade" eine unzulässige Ausstrahlung durch RTL, da die Version im Wesentlichen inhaltsgleich zur indizierten Originalfassung des Films aus dem Jahr 1998 gewesen sei. Der Erotikthriller "Heiße Täuschung", der von Tele 5 um 22.15 Uhr gezeigt wurde, hätte erst ab 23 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, da er für Menschen unter 18 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sei. Anixe SD habe den Trailer zum Film "Wer ist Hanna" nicht vor 22 Uhr zeigen dürfen, ebenso Nickelodeon nicht den Trailer zum Film "New Kids". Die Sendung "X-Faktor: Das Unfassbare" hätte RTL 2 nicht im Tagesprogramm zeigen dürfen.
Die KJM befasste sich seit ihrer Gründung im April 2003 nach eigenen Angaben mit rund 4670 Fällen. Davon kommen fast 900 aus dem Rundfunk und 3770 aus den Telemedien. (anw)