Korruption bei Telekom Austria: Schuldspruch für ÖVP-Politiker

Die Telekom Austria hat der Grazer Volkspartei illegal Geld für den Wahlkampf zugeschanzt. Der Geschätftsführer der Partei, Parlamentsabgeordneter Bernd Schönegger, wurde nun verurteilt.

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Kunsthaus Graz

Das Kunsthaus Graz ist nicht das einzig Unschöne in der steirischen Hauptstadt.

(Bild: Marion Schneider & Christoph Aistleitner CC-BY-SA 2.5)

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Die teilstaatliche Telekom Austria (TA) hat den Wahlkampf der Grazer Volkspartei für die Gemeinderatswahl 2008 illegal unterstützt. Über eine Tochterfirma sind 120.000 Euro an die Werbeagentur der konservativen Partei geflossen. Die Gegenleistung war nur vorgetäuscht. Das hat das Wiener Straflandesgericht festgestellt. Am Dienstag fällte es drei Schuldsprüche, darunter für den ÖVP-Politiker Bernd Schönegger wegen Beitrags zur Untreue, berichtet der Standard. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bereits 2013 war die Telekom Austria in einen derartigen Korruptionsfall verwickelt.

Kurz nach dem erfolgreichen Wahlkampf in Graz durfte Bernd Schönegger in den Nationalrat einziehen.

(Bild: Parlamentsdirektion/Photo Simonis)

Laut festgestelltem Sachverhalt in dem nun untersuchten Fall hatte der damalige Festnetzchef der TA, Rudolf Fischer, der ÖVP das Geld zugesagt. Abgezweigt wurde das Geld von der TA-Tochterfirma eTel, die 2006 in einem umstrittenen Kauf übernommen worden war. Die mit dem Grazer ÖVP-Wahlkampf beauftragte Werbeagentur stellte eine Scheinrechnung über "Beratung", die offenbar nie stattgefunden hat. ETel zahlte, und die Agentur verwendete das Geld für den Wahlkampf.

Auf TA-Seite kümmerte sich Bereichsleiter Michael Fischer, ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter, um die Abwicklung. Für ihn gab es nun drei Monate auf Bewährung. Auf Seite der Grazer Volkspartei kümmerte sich deren Geschäftsführer Schönegger. Er soll der Chefin der Werbeagentur Inhalt und Adressat der Rechnung angesagt haben. Sie wurde nun zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der damalige TA-Manager Gernot Schieszler hatte die eTel-Manager angewiesen, die Rechnung zu begleichen. Schieszler blieb als Kronzeuge straffrei.

Die 120.000 Euro um die es ging, wollte die Staatsanwaltschaft nun bei der Grazer Volkspartei abschöpfen. Das genehmigte das Gericht aber nicht, weil das Geld nicht direkt an die Partei weitergegeben wurde. Dass die Werbeagentur das Geld unmittelbar für den Wahlkampf verwendet haben dürfte, erweist sich nun als Vorteil für die Partei. Und Schönegger wird sein Mandat selbst dann behalten dürfen, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Neun Monate bedingte Haftstrafe reichen für einen Mandatsentzug nicht aus. (ds)