Kosten für Einstellung des Elena-Verfahrens noch unklar
Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben derzeit nicht über "die abschließenden Informationen", um die durch die Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) "gegebenenfalls anfallenden weiteren Kosten angeben zu können".
Die Bundesregierung hat bisher noch keinen Überblick, was die Einstellung des umstrittenen elektronischen Entgeltverfahrens (Elena) kosten wird. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag hervor. Berlin verfüge derzeit nicht über "die abschließenden Informationen", um die durch die Einstellung "gegebenenfalls anfallenden weiteren Kosten angeben zu können", heißt es in der heise online vorliegenden Antwort. Auch über die Gesamtkosten des Projekts kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
"Unmittelbare Auswirkungen" für andere IT-Großprojekte des Bundes hat das Scheitern aus Sicht der Regierung nicht. Allerdings hält Berlin "effektive IT-Steuerungsstrukturen" für notwendig, um "Projektrisiken" wirksamer begegnen zu können. Der Fraktion der Linken ist das nicht konkret genug: "Wir fordern die Einrichtung einer unabhängige Kontrollinstanz für IT-Großprojekte des Bundes unter Beteiligung von IT- und Datenschutzexperten", sagte Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion.
Seit Januar 2010 müssen Arbeitgeber mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Den Angaben des Wirtschaftsministeriums zufolge sind bisher "circa 700 Millionen Datensätze" in der Datenbank gespeichert.
Diese enorme Datensammlung rief nicht nur die Datenschützer auf den Plan. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte das Projekt grundsätzlich infragegestellt. Ihr Parteikollege Gerhart Baum hält das Verfahren sogar für verfassungswidrig. Im Wirtschaftsministerium gab es darüber hinaus Zweifel an der Praxistauglichkeit sowie Befürchtungen, vor allem mittelständische Unternehmen könnten unverhältnismäßig belastet werden. Mitte Juli hatte der Bund dann die Notbremse gezogen und die Einstellung von Elena angekündigt.
Weil Elena eine gesetzlich verankerte Maßnahme ist, läuft das Projekt noch offiziell weiter, bis der Bundestag ein Aufhebungsgesetz beschließt – das soll "nach der Sommerpause" passieren. Erst wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, können die bereits erfassten Daten auch wie angekündigt gelöscht werden. Solange fließen auch noch Personal- und Sachmittel an den Bundesdatenschutzbeauftragten, der den Hauptschlüssel der Elena-Datenbank verwaltet.
Konkrete Pläne für die künftige Nutzung der für Elena geschaffenen Infrastruktur hat der Bund den Angaben zufolge bisher nicht. Die Regierung wolle ein Konzept erarbeiten, wie Infrastruktur und die bei dem Projekt bisher gewonnenen Erfahrungen für ein "einfaches und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könnten". Das Verfahren werde "derzeit abgestimmt". (vbr)