Leistungsschutzrecht: Verlage ziehen erneut gegen Google vor Gericht

Nachdem der Gütevorschlag einer Schiedsstelle zum Leistungsschutzrecht im Internet und damit verknüpften Vergütungspflichten gescheitert war, hat die VG Media Zivilklage gegen Google vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

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(Bild: dpa, Soeren Stache)

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Die Auseinandersetzung zwischen den Verlagen, die sich von der Verwertungsgesellschaft Media vertreten lassen, und Google über die Reichweite des neuen Leistungsschutzrechts im Internet geht in die Verlängerung. Den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom September, der rasch zu Geldflüssen geführt hätte, hatten beide Seiten zurückgewiesen. Jetzt hat die VG Media Google in der Frage vor dem Landgericht Berlin verklagt.

Der Weg einer Zivilklage sei "die einzige Möglichkeit, das Presseleistungsschutzrecht gegen Google durchzusetzen", erklärte ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Die Schiedsstelle habe festgestellt, dass der kalifornische Konzern, andere Suchmaschinen sowie Nachrichten-Aggregatoren die digitalen Erzeugnisse in ihren Diensten verwerteten und damit ihren Werbewert und ihre Attraktivität insgesamt erhöhten.

Google bleibe trotzdem bei seiner Darstellung, digitale verlegerische Angebote im Netz gar nicht im Sinne des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht zu nutzen und daher keine Vergütung zahlen zu müssen, bedauert die VG Media. Dies habe sich bei den jüngsten, von der Schiedsstelle geforderten Verhandlungen erneut gezeigt.

Die DPMA-Einrichtung hatte den von Verlegerseite anfangs geforderten Tarif in Höhe von gut sechs Prozent des Gesamtumsatzes von Google für die Anzeige kleinster Textauszüge aus Verlagsinhalten als unangemessen bezeichnet. Zugleich brachte sie eine Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe für entsprechende Snippets ins Spiel, die entgeltfrei bleiben sollten.

Ein Google-Sprecher wollte den Schritt der VG Media derzeit nicht kommentieren, da bei dem Konzern noch nichts Greifbares aufgeschlagen sei. Dem Vernehmen nach handelt es sich schon um die fünfte "Klage" der Verwertungsgesellschaft gegen die Kalifornier in der Causa Leistungsschutzrecht. Eine weitere ist ebenfalls beim Berliner Landgericht anhängig, in der am 19. Februar mündlich verhandelt werden soll.

Google soll es demnach unterlassen, seine Marktdominanz zu missbrauchen und Verlagen ein Opt-in zu seiner Nachrichtensuche quasi abzuzwingen. Dazu kammen neben dem Verfahren bei der Schiedsstelle zwei Beschwerden beim Bundeskartellamt, die keinen Erfolg hatten.

Der VG Media gehören Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, DuMont Schauberg, Madsack und Zeitungsgruppen aus Ostfriesland und Kiel an. Portale wie "Spiegel Online", "handelsblatt.com", "faz.net", "sueddeutsche.de" oder "heise online" beteiligen sich nicht an der Leistungsschutz-Allianz.

Die Bundesregierung beobachtet lediglich die aktuellen Entwicklungen zu dem umkämpften Schutzrecht und plant keine Reform. Sie habe dazu "noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen" angestoßen oder durchgeführt, wie das federführende Justizressort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hin jüngst mitteilte.

Verschiedene Internetdienste haben sich nach Kenntnis der Regierung entschlossen, Suchergebnisse zu digitalen Angeboten von Verlegern, die der VG Media angehören, nicht oder nur so darzustellen, dass sie ihrer Auffassung nach nicht unter das einschlägige Gesetz fallen. Man halte den Vorstoß der EU-Kommission für sinnvoll, den "unionsrechtlichen Rechtsrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung anzupassen". (kbe)