Löschen statt Sperren: BKA hat im Inland mehr mit Kinderpornografie zu tun
Die Anzahl der polizeilich gemeldeten kinderpornografischen Webadressen, die im Inland vorgehalten wurden, stieg 2014 deutlich an, der ausländische Anteil ging zurück. Dies ist einem neuen Regierungsbericht zu entnehmen.
Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind 2014 deutlich mehr im Inland gehostete Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gemeldet worden als im Vorjahr, während die Zahl der gemeldeten Fundstellen im Ausland spürbar zurückging. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Bundesregierung zum Löschen von Kinderpornografie im Internet hervor, den das Bundesjustizministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Demnach wurden dem BKA im vergangenen Jahr 1146 bei deutschen Providern gehostete Webadressen mit Missbrauchsaufnahmen gemeldet; 2013 waren es noch 781 Fundstellen.
Die Anzahl der vom BKA an Kooperationspartner im Ausland weitergeleitete Hinweise auf kinderpornografische URLs ging dagegen 2014 erneut stark zurück, diesmal von 3504 auf 1601 Adressen. Die meisten Fundstellen im Ausland gab es mit 690 beanstandeten Adressen wieder in den USA, was über 43 Prozent des Gesamtaufkommens ausmacht. Es folgen die Niederlande mit 272 URLs, Frankreich mit 155 und Russland mit 139. Diese Angaben eignen sich dem Bericht zufolge aber nicht für Rückschlüsse auf die Bemühungen des jeweiligen Staates, Kinderpornographie zu bekämpfen.
Keine abschlieĂźende Bewertung
Beide Phänomene können nach Ansicht des BKAs und der Regierung "nicht abschließend bewertet werden, da verschiedene Faktoren Einfluss auf die Entwicklung" ausgeübt haben dürften. Ein Grund für den Anstieg im Inland sei ein bei der Hotline der Freiwilligen Selbstregulierung Multimedia-Diensteanbieter (FSM) eingegangener "Sammelhinweis" gewesen, der hauptsächlich URLs von Inhalten enthalten habe, die hierzulande gehostet worden seien. Zudem mutmaßen die offiziellen Stellen, dass die hiesige technische Infrastruktur mit "vergleichsweise kostengünstigen Speicherplatzangeboten" für die Täter zunehmend attraktiv geworden sein könnte.
Im In- und im Ausland sei zudem damit zu rechnen, dass sich das Meldeverhalten geändert und die Bevölkerung hierzulande in dieser Hinsicht aktiver geworden sei, heißt es in dem Bericht weiter. Auf den ausländischen Trend könnte sich ausgewirkt haben, dass eventuell "mehr Peer-to-Peer-Dienste mit Zugangsbeschränkungen oder die Möglichkeiten" des anonymen Tor-Netzwerks genutzt worden seien. Damit wären die inkriminierten Inhalte schwerer auffindbar. Auch an technische Maßnahmen von Plattformbetreibern und Providern sei zu denken.
Keine Indizierung bei der BPjM
Bei Inhalte im Ausland, die nicht gelöscht werden können, leitet das BKA eigentlich ein Indizierungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein, damit diese von größeren, an die FSM angeschlossenen Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden. Nachdem die geheime schwarze Liste im Juli vorigen Jahres aber im Internet aufgetaucht war, meldete die Polizeibehörde der BPjM nach eigenen Angaben bis März 2015 keine zu indizierenden URLs, "um das Risiko einer weiteren Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten auszuschließen".
Generell schätzt die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Beschwerdestellen, BKA und BPjM weiter als "sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet" ein. 2011 hatte sich die Bundesregierung unter Schwarz-Gelb auf das Prinzip "Löschen statt Sperren" verständigt, Statt gemeldete Adressen mit kinderpornografischen Dateien auf eine Sperrliste zu setzen, sammelt das BKA seitdem größtenteils über Internet-Beschwerdestellen Hinweise. Überprüfte Fundstellen leitet die Behörde unter anderem an Provider im In- und Ausland weiter, damit diese sie entfernen. Die Resultate dieses Ansatzes werden jährlich evaluiert. (axk)