Massenklage gegen BitTorrent-Nutzer wegen Filmdownloads

Eine "US Copyright Group" soll 20.000 User des P2P-Netzwerks wegen Copyright-Verletzungen in den USA verklagt haben, weitere 30.000 Klagen sollen in den kommenden Monaten folgen. Auch Deutschland ist involviert.

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Von einer "US Copyright Group" hatte man hierzulande noch nichts gehört – doch das ändert sich jetzt: Das Unternehmen soll 20.000 BitTorrent-Nutzer im Namen unabhängiger Filmstudios wegen angeblicher Copyright-Verletzungen verklagt haben. 30.000 weitere User des Peer-to-Peer-Netzwerks sollen in den kommenden fünf Monaten juristisch belangt werden. Das berichtet zumindest der "Hollywood Reporter", der auch eine Klageschrift (PDF-Datei) der Boll Kino Beteiligungsgesellschaft wegen rechtswidriger Verbreitung des Films "Far Cry" des deutschen Produzenten Uwe Boll veröffentlicht hat. In den anderen Fällen soll es sich um illegale Downloads von Streifen wie "Steam Experiment", "Uncross the Stars" oder "Call of the Wild 3D" handeln.

Bei der "US Copyright Group", die im Internet unter der Adresse SaveCinema.org auftritt, handelt es sich laut eigener Darstellung um eine Gruppe von Anwälten, die sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten und den Schutz geistigen Eigentums spezialisiert hat. Ziel der Unternehmung ist es laut Beschreibung, Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film ein Ende zu bereiten. Dafür haben die Unternehmensgründer auch eine einfache Lösung parat: Verhänge man gegen Filesharer, die widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial verbreiten, nur ausreichend hohe finanzielle Strafen, würden diese "nie mehr wieder urheberrechtlich geschütztes Material stehlen".

Und von den astronomischen Summen, die in den USA zuletzt etwa als Strafen gegen Musik-Filesharer verhängt wurden, will auch die "US Copyright Group" profitieren. Potenziellen Kunden aus der Filmbranche macht sie ihr Geschäftsmodell zum Nulltarif schmackhaft: Diese müssten lediglich den Auftrag geben, dann überwache man mit technischen Partnern Filesharing-Aktivitäten, ermittle IP-Adressen, bringe Anträge zur Herausgabe von Nutzerdaten vor Gericht, kontaktiere den Filesharer, handele "angemessene" Vergleichszahlungen aus – und versende schließlich Schecks. Alles "at no cost" für den Kunden, der zudem mit einer "hochvolumigen Herangehensweise" rechnen könne.

Technisch unterstĂĽtzt wird die "US Copyright Group" dabei offenbar von dem britischen Unternehmen GuardaLey, das auch einen Firmensitz in Karlsruhe hat. Wie einer der GrĂĽnder der ebenfalls mit der "US Copyright Group" kooperierenden amerikanischen Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver (DGW), Thomas Dunlap, gegenĂĽber dem "Hollywood Reporter" ausfĂĽhrte, hat GuardaLey ein Verfahren entwickelt, das eine EchtzeitĂĽberwachung von Filmdownloads in P2P-Netzen erlaubt. Laut dem DGW-Partner Jeffrey Weaver gehe es nach erfolgreichen Tests in Europa nun darum, mit dem Modell auch fĂĽr die US-Filmbranche "einen Einkommensstrom zu erzeugen". BitTorrent solle als "Pendant zu einem alternativen Vertriebskanal" monetarisiert werden.

Einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, der Rechteinhabern hierzulande einen vergleichsweise einfachen Weg zur Herausgabe von Nutzerdaten hinter IP-Adressen durch Provider ebnet, gibt es in den USA nicht. Die "US Copyright Group" und ihre Mitstreiter müssen daher zunächst gegen Unbekannt klagen und vor Gericht die Titel erwirken. Zumindest ein Provider habe sich aber kooperativ gezeigt und von sich aus 71 Namen und Adressen von Anschlussinhabern herausgegeben, heißt es. Diesen seien Vergleichsangebote geschickt worden, die acht der Betroffenen angenommen hätten. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) verurteilte das Geschäftsmodell der "US Copyright Group" unterdessen scharf. Dies sei ein weiterer Beweis dafür, "dass das Copyright die Verbindung zu seinen Wurzeln verloren hat". (pmz)