Megaupload: Gericht weist Kim Dotcoms Einspruch ab

Der Internet-Unternehmer muss sein Vermögen offenlegen. Dabei bleibt es auch nach Meinung eines neuseeländischen Berufungsgerichts.

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Der Internet-Unternehmer Kim Dotcom (aka Kim Schmitz) muss auch nach Meinung eines Berufungsgerichts sein Vermögen offenlegen. Der Court of Appeal hat laut einem Bericht von Radio New Zealand einen Einspruch Dotcoms gegen eine gerichtliche Anordnung von Ende Juli abgewiesen. Dabei hatte die Richterin einem Antrag von US-Filmproduzenten stattgegeben, die den Unternehmer verklagt haben. Sie befürchten, dass Dotcom sein Vermögen in seine neu gegründete Partei stecken könnte, auf das sie im Falle eines Erfolgs ihrer Klage keinen Zugriff hätten.

Dotcoms Selbstdarstellung auf Twitter

(Bild: Twitter )

Dotcoms Anwälte hatten nun argumentiert, das Vermögen offenlegen zu müssen, verletze die Privatsphäre. Das Berufungsgericht sah dies aber als notwendig für den weiteren Verlauf des Verfahrens an, in dem Dotcoms Vermögen eingefroren worden war. Dotcom soll die Auflistung seines Vermögens den Anwälten der klagenden Musik- und Filmfirmen zuschicken. Diese soll vertraulich gehalten werden. Dotcom will dagegen juristisch vorgehen.

Dotcom kämpft in Neuseeland gegen seine Auslieferung an die USA. Ankläger werfen ihm vor, Inhaber von urheberrechtlich geschütztem Material wie Film- und Musikproduzenten mit seiner Internettauschplattform Megaupload um eine halbe Milliarde Dollar Einnahmen gebracht zu haben. US-Behörden schlossen die Plattform 2012. (anw)