Mt. Gox: Markenzeichen "Bitcoin" soll verkauft werden
Die Unternehmensholding hinter der insolventen Bitcoin-Börse Mt. Gox hält seit 2012 Markenrechte am Wort "Bitcoin" in der EU und in Japan. Diese Rechte sollen jetzt verkauft werden.
Tibanne, die Unternehmens-Holding hinter der insolventen Bitcoin-Börse Mt. Gox, will offenbar die Rechte am von ihr als Markenzeichen eingetragenen Wort "Bitcoin“ verkaufen. Das meldet das Wall Street Journal unter Bezug auf Entscheidungsträger des Unternehmens. Tibanne hofft demnach mit einem Paket aus den in der EU und Japan eingetragenen Rechten sowie der Domain bitcoins.com eine Summe von 100 Millionen Yen zu erlösen (aktuell rund 720.000 Euro).
Das Unternehmen habe keine Verwendung mehr für die Rechte, hieß es. Ob der mögliche Verkaufserlös dann den Gläubigern von Mt. Gox zu Gute kommt, ist unklar. Der Bericht zitiert eine Einschätzung von Anwälten, dass Tibanne dazu rechtlich nicht verpflichtet sei. Mt. Gox hatte Ende Februar in Japan Insolvenz angemeldet, mit Schulden in Höhe von 6,5 Milliarden Yen (rund 47 Millionen Euro) sowie 850.000 verlorenen Bitcoins, wobei wiederum 200.000 Bitcoins überraschend aufgetaucht seien.
Die Eintragungen der Markenzeichen gehen auf das Jahr 2011 zurück: Mt. Gox bzw. Tibanne hatte sich zu dieser Zeit darum bemüht – und zwar präventiv. In einer damaligen Pressemitteilung hieß es, man wolle verhindern, dass sich Personen aus reinem Profitinteresse die Markenrechte eintragen lassen und damit die Entfaltung einer Bitcoinwirtschaft behindern. Damit reagierte das Unternehmen auf einen Rechtsanwalt, der zuvor mit einer Eintragung des Markenzeichens in den USA gescheitert war und weitere Versuche in anderen Ländern ankündigte.
Entsprechend erklärte Tibanne damals auf erhaltene Rechte keine Ansprüche ausüben zu wollen und eine freie Nutzung zu erlauben. 2012 wurden dem Unternehmen in der EU und in Japan Schutzrechte am Wort "Bitcoin" zugesprochen. Die Eintragung bei der EU erlischt 2021, die in Japan laut Wall Street Journal 2022, wobei beide gegen Gebühr verlängert werden können. Was ein potenzieller Käufer mit den Rechten tatsächlich anfangen könnte, wäre dann wohl eine Frage für die Gerichte. (axk)