NSA-Ausschuss: Klage wegen Snowden-Vernehmung abgelehnt

Als sich der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag weigerte, mit Edward Snowden den wohl wichtigsten Zeugen vorzuladen, wandte sich die Opposition an Karlsruhe. Diese Klage wurde nun als unzulässig abgelehnt.

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Snowden bei Geheimtreffen

Edward Snowden würde gerne nach Deutschland kommen.

(Bild: dpa, Wikileaks/Archiv)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage wegen der verweigerten Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss abgelehnt. Wie das Gericht am heutigen Freitag mitteilte, sei die Klage der Oppositionsfraktionen von Linkspartei und Grünen unzulässig. Die Weigerung des Ausschusses, den NSA-Whistleblower zu vernehmen, sei kein zulässiger Streitgegenstand für das angestrebte Verfahren. Die zugrunde liegende Einschätzung der Bundesregierung sei dagegen nur vorläufig und könne deswegen nicht beurteilt werden. Betroffen sei kein Recht, das vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden könne, die verfahrensrechtliche Überprüfung obliege stattdessen dem Bundesgerichtshof.

Hintergrund für die Ende September eingereichte Klage war der vom Untersuchungsausschuss getroffene Beschluss, Edward Snowden nur an seinem Zufluchtsort in Moskau zu verhören. Wohl wegen der befürchteten negativen Reaktion aus den USA hatte sich die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD gegen eine Vorladung nach Berlin ausgesprochen. Die Opposition hatte es als absurd bezeichnet, den Enthüller des größten Überwachungsskandals ausgerechnet in Russland befragen zu wollen. Außerdem hatte Snowden selbst das auch abgelehnt. Mit ihrer Klage in Karlsruhe ist sie aber nun gescheitert. (mho)