Nach UN-Bericht: Assange bleibt, Haftbefehl auch

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung hält die Bedingungen von Assanges Exil für menschenrechtswidrig. Die Anwälte des Australiers fordern seine sofortige Freilassung, aber Schweden und Großbritannien bleiben hart.

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Julian Assange

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers
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Nachdem die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung die Situation von Julian Assange als rechtswidrige Festsetzung bewertet hat, fordern die Anwälte des Wikileaks-Gründers sofortige Konsequenzen. Der Haftbefehl müsse ausgesetzt werden und Assange seinen Pass zurückbekommen, forderten die Anwälte im Rahmen einer Pressekonferenz in London, zu der Assange per Skype zugeschaltet war. Assange dankte seinen Anwälten und bekräftigte seine Ansicht, dass der UN-Bericht als “letztes Urteil” rechtlich bindend sei und über Landesrecht hinaus wirke.

Assange werde die ecuadorianische Botschaft nicht verlassen, sagte seine Anwältin Melinda Taylor. Angesichts der "großen Gefahr, an die USA ausgeliefert zu werden" forderte sie Sicherheitsgarantien von Großbritannien und Schweden. Der UN-Bericht bestätige, dass Assange in Isolationshaft lebe, und dieser Zustand müsse sofort beendet werden. Ferner ergebe sich aus dem Bericht, dass der europäische Haftbefehl "illegal" sei. Das britische Außenministerium betont hingegen, dass der Haftbefehl immer noch gültig sei, während Schweden darauf hinweist, Assange könne die ecuadorianische Botschaft jederzeit verlassen.

Assanges Interpretation der bindenden Wirkung des Berichts widerspricht der Darstellung eines UN-Sprechers, laut der Großbritannien und Schweden nun zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme haben. Nach Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe sei bereits die Verhaftung und die anschließende 10-tägige Isolationshaft in Großbritannien eine willkürlicher Eingriff in Assanges Rechte gewesen, erläuterte der Sprecher die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe. Auch die Folgemaßnahmen der britischen Behörden, wie etwa die strengen Meldeauflagen, seien willkürliche Eingriffe gewesen und in der Summe als willkürliche Inhaftierung gewertet worden.

Dem widersprach der britische Außenminister Philipp Hammond. Er bezeichnete die 17 Seiten lange Begründung der UN-Arbeitsgruppe als "juristisch fehlerhaft" und nannte den Befund "lächerlich". Die schwedische Außenministerin Margot Wallström ließ eine Erklärung veröffentlichen, in der betont wird, dass Assange freiwillig die Botschaft von Ecuador aufgesucht hatte. "Herrn Assange steht es jederzeit frei, die Botschaft zu verlassen. Deshalb ist er durch keine Handlung der schwedischen Behörden in seiner Freiheit eingeschränkt. Die Regierung bestreitet deshalb die Ansicht der UN-Arbeitsgruppe."

"Diese völlig inakzeptable Situation muss aufhören und ab sofort als eine Art Folter gesehen werden", forderte der spanische Jurist Baltasar Garzón, der zusammen mit Taylor die Beschwerde an die UN-Arbeitsgruppe geschrieben hatte. Schweden und Großbritannien müssten den Bericht der Arbeitsgruppe akzeptieren. “Die einzige Lösung ist, den europäischen Haftbefehl sofort für ungültig zu erklären. Hier wird jedes mögliche Recht einer Person verletzt. Entweder wir respektieren die Menschenrechte oder wir tun das nicht, das ist keine Frage der staatlichen Rechte."

“Es ist Zeit für die Regierungen von Großbritannien und Schweden, ihren Fehler zur korrigieren”, heißt es in einer Stellungname der Regierung Ecuadors. “Zeit, Julian Assange in die Freiheit zu entlassen. Zeit, die willkürliche Inhaftierung zu beenden und den diesem Mann zugefügten Schaden wiedergutzumachen.” Ecuador hofft darüber hinaus auch auf Kompensation für den Aufwand, Assange für über drei Jahre in der Botschaft in London beherbergt zu haben. (vbr)